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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung der Zusammensetzung des Kreisvorstandes
|zusammenfassung=Die Zusammensetzung des Kreisvorstandes wird denen der anderen Gliederungen angeglichen.
|text=Der Stadtparteitag möge beschließen, die Satzung des Stadtverbandes Potsdam wie folgt zu ändern:
Die Vorstandsbezeichnung "Vorstandsvorsitzender" wird in "1. Vorsitzender" umbenannt, die Vorstandsbezeichnung "drei Stellvertretenen Vorsitzenden" wird auf einen reduziert und in "2. Vorsitzenden" umbenannt.
Somit lautet der neue § 11 wie folgt:
§ 11 Der Kreisvorstand:
:(1) Der Kreisvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden
::b) dem 2. Vorsitzenden
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern, deren Anzahl durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird.
|begruendung=Die Zusammensetzung des Kreisvorstandes wird denen der anderen Gliederungen angeglichen und auf die Mindestbesetzung nach § 11 Absatz 1 ParteienG bezogen.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung der Zusammensetzung des Kreisvorstandes
|zusammenfassung=Die Zusammensetzung des Kreisvorstandes wird denen der anderen Gliederungen angeglichen.
|text=Der Stadtparteitag möge beschließen, die Satzung des Stadtverbandes Potsdam wie folgt zu ändern:
Die Vorstandsbezeichnung "Vorstandsvorsitzender" wird in "1. Vorsitzender" umbenannt, die Vorstandsbezeichnung "drei Stellvertretenen Vorsitzenden" wird auf einen reduziert und in "2. Vorsitzenden" umbenannt.
Somit lautet der neue § 11 wie folgt:
§ 11 Der Kreisvorstand:
:(1) Der Kreisvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden
::b) dem 2. Vorsitzenden
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern, deren Anzahl durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird.
|begruendung=Die Zusammensetzung des Kreisvorstandes wird denen der anderen Gliederungen angeglichen und auf die Mindestbesetzung nach § 11 Absatz 1 ParteienG bezogen.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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