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AG Politik/Argumente

1 Byte hinzugefügt, 15:00, 25. Feb. 2009
Präsentation:
Standpunkt Landesverband:
In der heutigen Zeit muß so schnell wie möglich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden. Das BDSG reicht dafür nicht aus. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte der Angestellten geschützt werden. Die muß regelmässig überprüft werden. Regelungen erfordern eine Informationspflicht an geeignete Stellen (Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter etc.). Diese Stellen müssen loyal sein. Bei Maßnahmen der Kontrolle (Überwachung) erfolg eine Dokumentationspflicht, die jederzeit nachvollziehbar sein muß. Die könnte ähnlich der ISO-Zertifizierung in unregelmässigen, nichtangekündigten Überprüfungen durch ein Kontrollorgan überprüft werden. Wenn Maßnahmen abgeschlossen sind, besteht eine Informationsplicht Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern.
==Bildung==
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