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AG Technik/GO

9.613 Bytes hinzugefügt, 21:48, 18. Sep. 2014
K
Update
{{AG_Technik TopNavigation}}
=Geschäftsordnung für die AG-Technik =
Beschlossen am [[AG_Technik/Treffen/2011-05-31|31.05.2011]], zuletzt geändert am [[AG Technik/Treffen/2014-09-18|18.09.2014]]
__TOC__
== Art. 1. Beauftragung ==
--Entfällt--
 
== Art 2. Koordinatoren ==
1. Die AG Technik wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.<br />
2. <sup>1</sup>Die Wahl findet einmal im Jahr statt. <sup>2</sup>§ 23 der Landessatzung findet Anwendung. <sup>3</sup>Eine Abwahl ist mit 2/3 Mehrheit möglich. <sup>4</sup>Gibt es weniger als drei Koordinatoren, soll nachgewählt werden, die Amtszeit verlängert sich dadurch nicht.<br />
3. <sup>1</sup>Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. <sup>2</sup>Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. <sup>3</sup>Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). <sup>4</sup>§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.<br />
4. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
 
== Art. 2a ==
<sup>1</sup>Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der AG Technik werden. <sup>2</sup>Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. <sup>3</sup>Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen. <sup>4</sup>§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung bleibt unberührt.
 
== Art. 3. Beschlussfassung ==
1. <sup>1</sup>Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. <sup>2</sup>In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden. <br />
2. Jedes Mitglied der AG Technik hat das Recht, seine Meinung zu äußern. <br />
3. <sup>1</sup>Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. <sup>2</sup>Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. <br />
4. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen. <br />
5. <sup>1</sup>Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. <sup>2</sup> Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.<br />
 
=== Art. 3.1. Allgemeine Beschlüsse ===
1. <sup>1</sup>Alle aktiven Mitglieder in der AG Technik haben ein einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. <sup>3</sup>Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
 
=== Art. 3.2 Beschlüsse, die die IT-Infrastruktur grundlegend betreffen ===
1. <sup>1</sup>Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. <sup>3</sup>Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
 
=== Art. 3.3 Beschlüsse, die Applikationen betreffen ===
1. <sup>1</sup>Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. <sup>2</sup>Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. <sup>3</sup>Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
 
=== Art. 3.4. Vetorecht für Koordinatoren===
1. <sup>1</sup>Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. und 3.3. ein Vetorecht. <sup>2</sup>In diesem Fall muss ein neuer Beschluß herbei geführt werden.<sup>3</sup> Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.
 
== Art. 4. Administratoren==
1. Administratoren werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der AG-Technik vorgeschlagen.<br />
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt.
 
== Art. 4.1. Passwörter==
1. <sup>1</sup>Administratoren und Mitarbeiter mit vergleichbaren Funktionen haben die Logins (User/Passwort) für den/die von ihnen verwalteten Dienst(en) datensicher zu verwahren. <sup>2</sup>Sie dürfen nicht in der zum Zugang benutzen Software (z.B. Browser) dauerhaft speichern.<br />
2. <sup>1</sup>Alle Logins sind in einer zentralen, verschlüsselten Sicherungsdatei zu hinterlegen und aktuell zu halten. <sup>2</sup>Diese zentrale Sicherungsdatei verwahrt der Datenschutzbeauftragte des LV Brandenburg (LDSB), der auch Änderungen der Logins einpflegt. Der (LDSB) darf diese Logins selbst nicht nutzen und auf Beschluss der AG-Technik nur an Berechtigte herausgeben. <sup>3</sup>Er erstellt seinerseits eine verschlüsselte Kopie dieser Sicherungsdatei, die im Safe in der Landesgeschäftsstelle hinterlegt wird. <sup>4</sup>Das Passwort für diese Sicherungsdatei wird in einem versiegelten Umschlag ebenfalls im Safe hinterlegt. <sup>5</sup>Der LDSB führt ein Änderungsprotokoll.
 
== Art. 5. Einbringen von neuen Diensten==
1. Sofern dies von den aktiven Mitgliedern der AG Technik oder dem Landesvorstand für notwendig erachtet wird, werden weitere Dienste zur Einbindung in die IT vorgeschlagen.<br />
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik gem. Punkt 3 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt.<br />
3. <sup>1</sup>Die Koordinatoren haben ein Vetorecht. <sup>2</sup>Die Ablehnung ist ausführlich zu begründen. <sup>3</sup>Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.
 
== Art.6. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Technik==
1. <sup>1</sup>Mitglieder der AG Technik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Technik teilgenommen haben, werden als '''inaktives Mitglied''' geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. <sup>2</sup>Der Status "Inaktiv" ist dem Mitglied per E-Mail (Mailingliste der AG Technik genügt) anzuzeigen und ihm mitzuteilen, dass es sich als inaktives Mitglied nicht mehr für ein Fehlen entschuldigen kann. <sup>3</sup>Die bestehenden Zugriffsrechte werden dem entsprechenden Mitglied entzogen, wenn sich die Mitglieder der AG Technik mehrheitlich dafür aussprechen. <sup>4</sup>Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Technik gestrichen.
 
== Art. 7. Kommunikation innerhalb der AG Technik / Sitzungen==
 
=== Art. 7.1. Sitzungen===
1. <sup>1</sup>Die AG Technik hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. <sup>2</sup>Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.<br />
2. <sup>1</sup>In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte und der aktuelle Status von Applikationen und Systeme besprochen. <sup>2</sup>Administratoren sollten an den regelmäßigen Sitzungen teilnehmen oder - wenn sie an den Terminen verhindert sind - sich über die Mailingliste oder im Wiki abmelden.<br />
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
 
=== Atr. 7.2. Mailingliste===
1. <sup>1</sup>Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste ({{email|brb-ag-technik|lists.piratenpartei|de}}) zu senden. <sup>2</sup>Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. <br />
2. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-technik<br />
3. Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!<br />
 
== Art. 8. Aufgabenverteilung==
1. <sup>1</sup>Die Mitglieder der AG Technik sind einem oder mehreren Bereichen zugeordnet; dies wird im [[AG_Technik/Dashboard|Dashboard]] auf der AG Technik-Seite im Wiki veröffentlicht. <sup>2</sup>Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG Technik festgelegt.<br />
 
== Art. 9. Informationen für die Nutzer==
1. <sup>1</sup>Die AG Technik hat mehrere Kommunikationswege, um Interessierte mit Informationen zu versorgen. <sup>2</sup>Regulär wird dafür die Wikiseite der AG Technik genutzt. Informationen über Ausfälle, Wartungen usw. werden, wenn technisch möglich, im Wiki, über die Mailingliste sowie des offiziellen Twitter-Accounts des Landesverbandes veröffentlicht.
 
== Art.10. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ==
1. <sup>1</sup>Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld des ersten Landesparteitags, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Technik erstellen und parteiweit veröffentlichen.<br />
<sup>2</sup>Dieser sollte umfassen: <br />
:Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht <br />
:Planungen der nächsten 12 Monate <br />
<sup>3</sup>Außerdem sollte generell dargestellt werden: <br />
:Die Dienste, die die AG Technik bereitstellt <br />
:Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste <br />
 
== Art. 11. Inkrafttreten und sonstige Regelungen==
1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. <br />
2. <sup>1</sup>Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Technik und müssen im Protokoll festgehalten werden. <sup>2</sup>Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.
8.050
Bearbeitungen

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