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Antragsfabrik/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz

909 Bytes hinzugefügt, 21:51, 24. Jun. 2012
K
Typo
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der <s>das Landesamt für </s> [1] Verfassungsschutz Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an die Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg übertragen werden.
| Begründung =
Nach § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes "die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden".
Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen. Eine "Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg" konnte ich ebenso nicht im Internet finden, dafür das Landeskriminalamt Brandenburg [http://de.wikipedia.org/wiki/Landeskriminalamt_Brandenburg].
Der Antrag sollte meiner Meinung nach also folgendermaßen formuliert werden: "Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an das Landeskriminalamt Brandenburg übertragen werden." -[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] 21:20, 16. Mai 2012 (CEST)
 
Ich bin generell gegen diesen Antrag. Eine Auflösung des Brandenburger Verfassungsschutzes und Übertragung der Aufgaben an die Polizei würden gegen die Gewaltenteilung in Deutschland verstoßen. Was das bedeuten kann, hat unsere Geschichte bereits gelehrt. Der Verfassungsschutz darf seine Aufgaben erst nach Genehmigung durch die Kontrollkommision des Brandenburger Landtages wahrnehmen, es gibt keinerlei hoheitliche Rechte. Wenn die Piraten in den Landtag einziehen werden, bestimmen sie ebenfalls die Arbeit des Brandenburger Verfassungsschutzes mit.Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes würde bedeuten, dass keinerlei Aufklärung mehr im Bereich rechte, linke Gewalt, Salafisten, Gewalt im Netz ect.pp. mehr stattfinden würde. # [[Benutzer:Kdr|Kay Drews]]
 
==== Argument 1 ====
==== Argument 2 ====
...
 
=== Redaktionelle Änderung===
[1] Wurde auf dem beschließenden LPT 2012.1 redaktionell geändert (Abteilung V des MdI)
8.050
Bearbeitungen

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