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Antragsfabrik/Der Polizeibeauftragte des Landtages

2.792 Bytes hinzugefügt, 17:26, 1. Mai 2012
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Bastian | Titel = Der Polizeibeauftragte des Landtages | Kurzbeschreibung = Eine kurze…“
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Bastian|Bastian]]
| Titel = Der Polizeibeauftragte des Landtages
| Kurzbeschreibung = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite
| Programm = Wahlprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

'''Der Polizeibeauftragte des Landtages'''

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten die PIRATEN Brandenburg die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können - zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt.

Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.

Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

| Begründung =
Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.

| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 01.05.2012
}}

__NOTOC__ __TOC__

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
...
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