Antragsfabrik/Der Polizeibeauftragte des Landtages
Dies ist ein am 01.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Bastian. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP008
- Beantragt von
- Bastian
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Der Polizeibeauftragte des Landtages
In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten die PIRATEN Brandenburg die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können - zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt.
Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.
Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Begründung
Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Achim Agnito
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Ein "unabhängiger parlamentarischer" Polizeibeauftragter? Was soll das heißen? Soll es sich um einen Parlamentarier handeln? Dann ist er nicht unabhängig. Was soll dieser verhandeln? Wer sich bei der Beförderung übergangen fühlt? Soll er regelmässig die Feststellung in seinen "Jahresbericht" treffen, dass die Polizei personell unterbesetzt ist? Also noch mehr Polizei? Soll er den Bürger gegenüber der Polizei vertreten? Dann braucht es nicht einen Polizeibeauftragten, eher einen Bürgerbeauftragten.
Eine neue Gehaltsstelle, ein neues Büro, einige Schreibkräfte und mindestens einen Pressetermin mehr im Jahr. Keine Transparenz im Machtapparat, mehr Nebel.
Der Wehrbeauftragte hat viel dafür getan, dass sich die Bundeswehrsoldaten wohl fühlen, ihren Job noch besser machen können. Mich interessiert nicht ob ein Polizist sich in seinen Job wohlfühlt, was hat der Bürger davon? Zuerst sollte das Jobverständnis des Beamten diskutiert werden.
Achim Agnito
Argument 2
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