Unterstütze uns! Spende jetzt!

Antragsfabrik/Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 8: Zeile 8:
 
| Antragstext        = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:  
 
| Antragstext        = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:  
  
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in Brandenburg ein.  Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !
+
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein.  Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !
  
| Begründung        = Bisher gibt es in der Kommunalverfassung die Einheitsgemeinde mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister und daneben das Amtsmodell mit einem Amtsdirektor den die Bürger nicht direkt wählen können (siehe Kommunalverfassung Brandenburg).Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche wahlrechtliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landesgesetzgeber bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht gibt es in allen Regionen des Landes.  
+
| Begründung        = Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in den Brandenburger Kommunen. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes.  
 
Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.  
 
Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.  
  

Version vom 18. Mai 2012, 21:47 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Ralf.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Ralf
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein. Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !

Begründung

Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in den Brandenburger Kommunen. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes. Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.

Links als Info:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de
(Kommunalverfassung Brandenburg)
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.164443.de



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...