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Antragsfabrik/Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger: Unterschied zwischen den Versionen

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Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein.  Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !
 
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein.  Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !
  
| Begründung        = Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in den Brandenburger Kommunen. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes.  
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| Begründung        = Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in den Brandenburger Kommunen. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Die Kompetenzen sind de facto gleich. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Wieso dürfen einige Einwohner unseres Landes den Chef ihrer Kommunalverwaltung direkt wählen, andere aber nicht ? Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes.  
 
Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.  
 
Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.  
  
Links als Info:<br />
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http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de<br />
 
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(Kommunalverfassung Brandenburg)<br />
 
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Version vom 18. Mai 2012, 21:52 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 18.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Ralf.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Ralf
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein. Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg ! Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg !

Begründung

Die Kommunalverwaltung ist die unterste Verwaltungsebene in den Brandenburger Kommunen. An der Spitze steht entweder ein hauptamtlicher Bürgermeister oder ein hauptamtlicher Amtsdirektor. Beide haben eine Amtszeit von 8 Jahren. Die Kompetenzen sind de facto gleich. Aber der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, der Amtsdirektor aber nur vom Amtsausschuß. Wieso dürfen einige Einwohner unseres Landes den Chef ihrer Kommunalverwaltung direkt wählen, andere aber nicht ? Das läßt die Brandenburger Kommunalverfassung bisher zu.Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landtag bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht findet sich in allen Regionen des Landes. Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.

Links als Info: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de
(Kommunalverfassung Brandenburg)
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.164443.de



Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

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