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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung

703 Bytes hinzugefügt, 12:07, 17. Aug. 2012
Piraten, die sich vrstl. enthalten
| Antragsteller = [[Benutzer:andreas390|andreas390]]
| Titel = SA001 - Gewährung von Gehör
| Kurzbeschreibung = Anpassung Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Regelung zur Vorstand einem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung an die Bundessatzunggewähren muss.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = Abschnitt 1: § 6
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]]# ?[[Benutzer:andreas390|andreas390]]# [[Benutzer:niewi|niewi]]# [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]# [[Benutzer:LadyUnbekannt|LadyUnbekannt]]# [[Benutzer:Mücke|Mücke]]# [[Benutzer:wolfberlin|Bernd Wolf]]
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?[[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]# --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 12:07, 17. Aug. 2012 (CEST) Die Vorlage aus der Bundessatzung ist m.E. nicht besonders gelungen; Satzungsänderungen sollten gemeinsam in Ruhe vorbereitet werden.
# ?
# ...
Antwort: Der Anspruch auf Anhörung vor (und nicht nach) einer Ordnungsmaßnahme ist in der Tat absolut und das ist auch gut so. Ob der von der Massnahme betroffene PIRAT die Anhörung wahrnimmt, ist einzig und alleine seine Sache. Wird die angebotene Anhörung aus Gründen nicht wahrgenommen, die in seiner Spähre liegen, kann er aus der Nichtanhörung später keine Rechte hergeleiten. Er würde sich in diesem Falle rechtsmißbräuchlich verhalten.
Unabhängig davon macht bereits das Wort, dass .... etwas "gewährt" wird deutlich, dass lediglich die Möglichkeit zur Äußerung eingeräumt/zugestanden wird. Der Begriff "gewähren" impliziert die Bitte um Anhörung. http://de.thefreedictionary.com/gew%C3%A4hren
==== Argument 1 ====
 
In einem demokratischen Rechtsstaat sollte das immer so sein.
 
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...
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