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'''Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg'''
Bislang dürfen Volksinitiativen und Volksbegehren keine Vorschläge unterbreiten, die größere Auswikrungen Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass Volksinitiativen und Volksbegehren auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich außerdem dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden.
Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen. Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.
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