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Antragsfabrik/Reform des Verfahrens für Volksentscheide

Aus PiratenWiki
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Christoph B..

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Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Christoph B.
Betrifft
Parteiprogramm
Beantragte Änderungen

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Reform des Verfahrens der dreistufigen Volksgesetzgebung zur Verbesserung der direkt-demokratischen Teilhabe in Brandenburg ein. Es soll eine Reform des Brandenburger Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durchgeführt werden, welches sich am Vorschlag des Mehr Demokratie e.V. orientiert. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem die Senkung von Quoren, die Erhöhung von Sammlungsfristen und die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren.

Begründung

Das Land Brandenburg ist mit 37 Einleitungen neuer Volksbegehren 1946-2011, nach Bayern (45) auf Platz 2 der eingeleiteten Volksbegehren. Allerdings gab es in Brandenburg nie ein Volksbegehren, welches es bis in Stufe 3 zur Volksabstimmung geschafft hat.
Zwar wurde das Gesetz erst 2011 von der rot-roten Regierung überarbeitet, jedoch beispielsweise die freie Unterschriftensammlung nicht ermöglicht. Stattdessen sollen neben den Ämtern zusätzliche Eintragungsräume mit Aufsichtspersonal, wie beispielsweise in Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Sparkassen zur Verfügung gestellt werden, was die Unterschriftensammlung zwar etwas vereinfacht aber auch deutlich verteuert.
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich angesichts der schwierigen Haushaltslage für die demokratischere und deutlich kostengünstigere freie Unterschriftensammlung ein und möchte auch Quoren und Sammlungsfristen überprüfen.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benutzer: SvenK
  2. Benutzer: Dirk
  3. Benutzer: µPi
  4. Peda
  5. Melinda

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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Parteiprogramm oder Wahlprogramm?

  • Sollte das wirklich in das "Parteiprogramm" (= Landesprogramm) oder nicht viel eher in das Wahlprogramm? Ich währe für die zweite Variante. --RicoB CB 17:55, 1. Mai 2012 (CEST)

Argument 2

... Volksentscheide jeglicher Art müssen in allen Verwaltungsgliederungen möglich sein. Auch in der Gemeinde oder in den Kleinstädten müssen Bürger die Möglichkeit habe Entscheidungen der Verwaltung erzwingen, bzw. rückgängig machen zu können. Diese Verfahren müssen einfach und transparent durchgeführt werden.

Die vorgebliche aktuelle Haushaltslage kann hierbei in unseren Überlegungen keine Rolle spielen. Die Haushaltslage ist einer außerparlamentarischen Oppositionspartei eben so wenig wie dem Bürger bekannt. Uns werden nur Zahlen von "Hören und Sagen" zugetragen. Einzig, wenn ein Pirat Mitglied im Haushaltsausschuss des Landtages ist können substanzielle Angaben gemacht werden.

Anmerkung: Noch nie hat der Staat soviel Geld eingenommen wie im laufenden Haushaltsjahr.


Die Aussagen um "Teilhabe" berühren grundsätzliche Fragen der Piratenpartei, insofern sollten diese in der Wahlaussage wie im Parteiprogramm gewürdigt werden. Agnito