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Änderungen

Archiv/AG Satzung

121 Bytes hinzugefügt, 17:02, 10. Jul. 2009
Kreisverbandrat
==== Kreisverbandrat ====
# Für den Kreisverbandrat müssen mindestens zwei Kreisverbände existieren.
# Dem Kreisverbandrat gehören aus jedem Kreisverband zwei Mitglieder aus jedem Kreisverband Vorstandsmitglieder an.
# Der Kreisverbandrat wählt einen Ratssprecher. Der Ratssprecher ist der zentrale Ansprechpartner des Kreisverbandrates.
# '''Hier sind weitere Ideen gefragt'''Der Kreisverbandrat gibt sich so schnell wie möglich eine Geschäftsordnung. Diese ist solange gültig bis sie geändert wird oder es weniger als zwei Kreisverbände gibt.
==== Der Landesparteitag ====
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