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Archiv/AG Satzung

82 Bytes hinzugefügt, 02:30, 19. Jul. 2009
Kreisverbandrat
==== Kreisverbandrat ====
# Der Kreisverbandrat ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Er erörtert die politische Entwicklung und beschließt die Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Ferner berät er den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information und die Koordination zwischen den Kreisverbänden, dem Landesvorstand und der Landtagsfraktion. Zur Gründung des Kreisverbandrats sind mindestens zwei Kreisverbände erforderlich.
# Dem Kreisverbandrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: a) Je ein Pirat und pro 10 5 Mitglieder eines Kreisverbandes je einen weiteren Piraten der Kreisverbände. Diese sind von der Mitgliederversammlung eines jeden Kreisverbandes in der Regel für ein Jahr zu wählen, b) die/den 1. Vorsitzende/n der Kreisverbände, c) die Mitglieder des Landesvorstandes, d# Dem Kreisverbandrat gehören beratend als nicht stimmberechtigte Mitglieder an: a) ein Mitglied des Bundesvorstandes aus Brandenburg, eb) ein Mitglied der Bundestagsfraktion aus Brandenburg, fc) ein Mitglied der Landtagsfraktion Brandenburg.
# Der Kreisverbandrat wählt einen Ratssprecher und gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Ratssprecher ist der zentrale Ansprechpartner des Kreisverbandrats.
# Der Kreisverbandrat tagt mindestens vierteljährlich, mit Ausnahme der Quartale, in denen ein Landesparteitag stattfindet. Er wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Soweit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann diese Einladung auch in elektronischer Form erfolgen. Zu einer weiteren Sitzung tritt der Kreisverbandrat zusammen, wenn ein Zehntel seiner Mitglieder oder der Landesvorstand dies verlangen. Der Kreisverbandrat tagt parteiöffentlich. Er kann anwesenden Nichtmitgliedern des Kreisverbandrats Rederecht gewähren.
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