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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-19

139 Bytes hinzugefügt, 09:32, 21. Mai 2011
1. Ladung der Mitglieder des KV Cottbus durch den Vorstand des KV Cottbus
Vorläufige Tagesordnung:
:TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand:TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter:TOP 03 - Wahl des Protokollführers:TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung:TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit:TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung:TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen:TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen:TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung:TOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer:TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer:TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände:TOP 13 - Bericht der Rechnungsprüfer:TOP 14 - Entlastung des Vorstandes:TOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV Cottbus:TOP 16 - Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes:TOP 16.1 Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift:TOP 16.2 Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus:TOP 16.3 Beschlussfassungen:TOP 17 - Fortsetzung des KV Cottbus für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines Regionalverbands:TOP 17.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes:TOP 17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
TOP 17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
TOP 19 - Schließen der Versammlung
'''Erläuterung zu TOP 15:'''
Der Kreisverband Cottbus plant, um die Arbeitsstrukturen aktiver Piraten vor Ort zu verbessern, die Errichtung eines Regionalverbandes dessen Tätigkeitsgebiet sich - neben dem der kreisfreien Stadt Cottbus - auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster erstrecken wird. Aus diesem Grund werden die Mitglieder des KV Cottbus sowie die Mitglieder aus den genannten Landkreisen vom Landesvorstand zu diesem weiteren Termin am gleichen Tag eingeladen.
'''Erläuterung zu TOP 16:'''
Die Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband bedarf einiger Vorbereitung. So ist ein Verschmelzungsvertrag erforderlich, in dem die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband geregelt wird und der der Zustimmung der Mitglieder des KV Cottbus bedarf. Der KV Cottbus wird im Wege der Verschmelzung mit dem Regionalverband aufgelöst.
Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift.
(Protokollvorlage:
Der Wirt des QuasiMONO erklärt sich damit einverstanden, dass seine Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag mit dem Kreisverband Cottbus durch den künftigen Regionalverband bedient werden.
Es wird festgestellt, dass keine weiteren Verbindlichkeiten des KV Cottbus bestehen; eine Liquidation des Kreisverbandes Cottbus ist nicht erforderlich.)
Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus.
16.3 Beschlussfassungen:
 
Folgende Anträge liegen vor:
Der Kreisparteitag möge beschließen,
XXX wird ermächtigt, die für die Vermögensübertragung an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.
'''Erläuterung zu TOP 17:'''
Sollten sich die Mitglieder des KV Cottbus gegen eine Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband aussprechen, wird der Kreisparteitag fortgesetzt und Wahlen durchgeführt. Gewählt werden mindestens zwei Kassenprüfer und der Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kreiskassierer und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt.
=====2. Ladung der Mitglieder der Piratenpartei in den Landkreisen & Cottbus durch den Landesvorstand:=====
- persönliche Anrede, wenn möglich -
Die Gründungsversammlung tagt:
:Datum: Samstag, 02.07.2011:Zeit: Akkreditierung ab 11:00 Uhr; Beginn um 12:00 Uhr:Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus
Vorläufige Tagesordnung:
TOP 17 - Schließen der Versammlung
'''Erläuterung zu TOP 10:'''
Durch die Gründung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Verschmelzung mit dem KV Cottbus, werden die Anwesenden zu Gründungsmitgliedern des Regionalverbandes. Die anderen Piraten der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Mitglieder des KV Cottbus werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes.
Ob eine Verschmelzung mit dem KV Cottbus stattfindet, hängt zunächst von der Willensbildung innerhalb des KV Cottbus auf dem Kreisparteitag am 02.07.2011 ab. Dieser tagt voraussichtlich öffentlich und parteiöffentlich:
 :Datum: Samstag, 02.07.2011:Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr:Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus
Auf der Gründungsversammlung ( ab um 12:00 Uhr) sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträge, ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Jeder Pirat kann - ohne Einhaltung einer Frist - für Ämter des künftigen Regionalverbandes kandidieren.
 '''Erläuterung zu TOP 11:'''
Es wird der Vorstand des Regionalverbandes gewählt. Dieser besteht voraussichtlich aus dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt. Im Weiteren werden auch mindestens zwei Kassenprüfer gewählt, die die Aufgabe haben, die Einhaltung der Finanzordnung durch den Vorstand zu überprüfen.
'''Erläuterung zu TOP 12:'''
Durch den Verschmelzungsvertrag soll der Regionalverband einen Anspruch auf die Vermögenswerte des KV Cottbus erhalten. Der Verschmelzungsvertrag ist von der Hauptversammlung zu genehmigen.
Hierzu liegen folgende Anträge vor:
:1. Die Hauptversammlung des Regionalverbandes möge beschließen, dass der Verschmelzungsvertrag von der Hauptversammlung genehmigt wird.:2.Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen. 
'''Erläuterung zu TOP 13:'''
Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt in der Versammlung und wird protokolliert.
(Protokollvorlage:
Der Versammlungsleiter stellt fest,
2. die im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Forderungen wurden dem Regionalverband übertragen,
3. die Vermögensübertragung ist damit abgeschlossen; die Verschmelzung ist vollzogen.)
===TOP 5 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung ===
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