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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-09-21

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Sitzung der AG Satzung am Do/Th, 21.09.2011, 21:00
Arbeitspad

Teilnehmer:

TOP 1 Begrüßung

  • Lars eröffnet die Sitzung um 21:00 h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers

  • 2.1.Bastian übernimmt die VL.
  • 2.2. Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
  • 2.3. Tagesordnung wird beschlossen

TOP 3 Auftrag des LaVo: Prüfung Antrag 2011-018

Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag)

Der Vorstand möge beschließen:
Jede   Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstand   entsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine   beratende Tätigkeit.
Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden
Er   wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrecht   besitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen muss  der  „Kundige Pirat“ keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegt auch  der  Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandes  nicht  nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und  Meinungen der  Vorstandsmitglieder.
-Grundsätzlich   könnte ein derartiger "Kundiger Pirat" auch auf anderem Gestaltungsweg   geschaffen werden. Etwa könnte durch Satzungsbestimmung eine Art  Beirat  geschaffen werden; es auch denkbar, den "Kundigen Piraten" dem sachkundigen Einwohner, wie es ihn in Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen gibt, nachzugestalten.
Der   „Kundige Pirat“ nimmt ausdrücklich an der gesamten   Landesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nicht   öffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch für   Vorstandssitzungen.
Der „Kundige Pirat“ muss eine DSV hinterlegt haben.
Der „Kundige Pirat“ wird alle 12 Monate neu von der Untergliederung gewählt.
In   Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von   den stimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl   getroffen werden.
Ein   Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungen   müssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochen   versendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eine   E-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladung   schriftlich per Brief zu erfolgen.
Gegen die Möglichkeit, dass schon drei Mitglieder einen "Kundigen Piraten" in einen Vorstand wählen können, bestehen Bedenken.
Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „Kundigen Piraten“ und nicht für jeden eingebunden Kreis einen.
Jeder   Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „Kundiger Pirat“   gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zu entscheiden.   Der Beantragung muss stattgegeben werden.

Stellungnahme

1. Wegen der Limitierung in § 11 Abs 2 S 2 PartG können diese nicht Mitglied des Vorstandes werden -- ohne, dass der Vorstand entsprechend vergrößert wird. Die Anzahl der nicht vom LPT gewählten Vorstandsmitglieder darf ein Fünftel nicht übersteigen. Die Anzahl der derzeitigen Gliederungen würde bereits dazu führen, dass die Hälfte des Vorstandes aus nicht in dieser Weise gewählten Mitgliedern bestünde.
Bei 18 Land- und Stadtkreisen wären dies 18 "Kundige Piraten"; bei weiteren Untergliederung entsprechend mehr Personen.
2. Grundsätzlich könnte ein derartiger "Kundiger Pirat" auch auf anderem Gestaltungsweg geschaffen werden. Etwa könnte durch Satzungsbestimmung eine Art Beirat geschaffen werden; es auch denkbar, den "Kundigen Piraten" dem sachkundigen Einwohner, wie es ihn in Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen gibt, nachzugestalten.
3. In Kreisen, in denen es noch keine Gliederung gibt, wäre die Wahl eines "Kundigen Piraten" nur schwer denkbar. Ohne Gliederung fehlt es an einer Möglichkeit, eigenständiger Willensbildung. So müsste zu der Wahl einberufen werden etc.. Bei summarischer Betrachtung könnten die Voraussetzungen für einen "Kundigen Piraten" geschaffen werden.Es wäre jedoch zu bedenken, dass einem derartigen Piraten überzogene Erwartungen entgegengebracht werden könnten, die dessen Stellung nicht wohl nicht gerecht werden würden.
Soll das Teilnahmerecht des "Kundigen Piraten" gegenüber dem Vorstand durchsetzbar gestaltet werden, bedarf es der Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Satzung.
Ob die Einführung sinnvoll wäre, war nicht Teil der Anfrage.

TOP 4 Anpassung Mustersatzung RV

  • vertagt

TOP 5 Verschiedenes

  • Erörterung von "Hochzonungen" (aufnehmende Bestimmung in der Landessatzung für deklaratorische Zuweisungen)

TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

  • Die Sitzung wurde um 22.45h geschlossen.