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Änderungen

BTW2013/Kandidatur-031

2.889 Bytes hinzugefügt, 21:53, 27. Okt. 2012
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* Anonymous: Du hast ja beim Kandidatengrillen am 23.10.2012 gesagt, dass du noch nicht das Grundsatzprogramm gelesen hast. Hälst du dich denn für genug "Sattelfest", um diese große Aufgabe zu meistern? (24.10.12 1:24h CET)
 
* Edmund: Nun, wie ich heute bei der Aufstellungsversammlung sagte, ich hatte es gelesen, es war mir nur nicht mehr geläufig, weil das was drin stand mir so selbstverständlich erschien, dass es wohl keine gesteigerten Aufmerksamkeitswert hinterlassen hat, außer, dass ich noch kein Parteiprogramm gesehen habe, bei dem ich nicht bei fast jedem Satz im Programm innerlich genickt habe.
 
Bis auf das Thema mit der Steigerung der Unabhängigkeit der Justiz (als ob die nicht bereits in Narrenfreiheit entartet wäre) und der Kompetenzen des Bundesverfassungsgericht (das einzige Gericht, was nach Gutdünken entscheiden kann, ob es eine zulässige Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annimmt,und wenn nicht, dies nicht einmal begründen braucht, tolle Transparenz).
 
Könnte man fast piratische Schizophrenie nennen. Einerseits durchgreifend Transparenz fordern und weniger Staat, durchgreifende Kontrolle des Staates, andererseits dies bei der Judikativen nicht einfordern. Ist diese etwa kein Teil des Staates? Mir scheint, da schwebt so vage eine Idee in den Köpfen, dass eine unabhängige Justiz irgendwie als Freiheitsgarant gesehen wird. Nur Richter können entscheidend in die Freiheitsrechte und Grundrecht von Menschen eingreifen.
 
"Mehr Unabhängigkeit der Justiz" klingt irgendwie nach piratischem Chic, mal so in den Raum geworfen ohne weiter zu reflektieren, wie denn der Dipol zwischen Unabhängigkeit und Gesetzestreue der Gesetzeshüter konkret gehandhabt werden soll.
 
Unabhängigkeit der Judikative, natürlich, grundsätzlich ja. Unabhängigkeit darf nur dort bestehen, wo sich Richter auch an die Gesetze halten. Bei Brüchen der Gesetze muss Kontrolle greifen. Heute wird jedoch jegliches richterliche Fehlverhalten mit der richterlichen Unabhängigkeit entschuldigt.
 
Wenn man jemanden fragt, was er denn konkret unter richterlicher Unabhängigkeit versteht, kommt da normalerweise nichts, als das was heutzutage ohnehin erfüllt ist.
 
Laut Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, waren wohl Rechtsbeugungen in der Gewissheit der dieser Unangreifbarkeit an der Tagesordnung. Es gibt genug gute Richter, die aber auch die Neigung haben, schwarze Schafe zu decken, weil man um die Reputation des Berufsstandes fürchtet.
 
Ich selbst habe genug davon erlebt. Wenn die Unabhängigkeit zur Unabhängigkeit vom Gesetz mutiert, ist die Judikative ein Staat im Staat, der unter dem Deckmantel herrscht, dass er als unabhängige Gewalt die Demokratie hütet.
 
Wozu lassen sich denn die Piraten überhaupt in die Parlament wählen? Um über das Gesetzgebungsverfahren die Gesellschaft zu verbessern. Was nutzen denn, die tollsten, ausgefeiltesten und schönsten Gesetzte, wenn jeder, wirklich jeder Amtsrichter sie ungeahndet beugen, oder nicht beachten kann, nicht einmal eine Rüge kassiert, weil die Selbstkontrolle der Justiz nicht funktioniert?
== Anfrage der AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ==
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