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Benutzer:Sebastian Pochert/GO-Entwurf

< Benutzer:Sebastian Pochert
Version vom 8. Februar 2011, 23:50 Uhr von Sebastian Pochert (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==1. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung== Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:<br> Zu entfernender Text ist durchgestrichen. :"…“)
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1. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Vorstandssitzungen werden in der Regel zwei Wochen und spätestens eine Woche vor Beginn mit Ort und Zeit öffentlich bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird mit den bis dahin gestellten Anträgen veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt (auch bei telefonischen Sitzungen) über die Mailingliste Brandenburg (brandenburg@lists.piratenpartei.de) und das Landeswiki (http://wiki.piratenbrandenburg.de)."

Begründung

Oftmals wurden bisher Einladungen wirklich erst sieben Tage vorher und damit auf dem letzten Drücker veröffentlicht. Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn, "in der Regel" in der Geschäftsordnung drin stehen zu lassen. Einladungen sollen verschickt werden, wenn man sich auf einen Termin geeinigt hat und die Einladung fertig ist. Dabei soll eine Mindestfrist bleiben.

5(a) Umlaufbeschlüsse

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Hinzuzufügender Text ist unterstrichen.

"Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb fernmündlich und fernschriftlich von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss zu veröffentlichen.
Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema mehrheitlich als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstands regeln soll.
Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind gültig, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben.
Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden.
Umlaufbeschlüsse werden in der Landesgeschäftsstelle archiviert."

Begründung

Was ist, wenn - wie unwahrscheinlich das auch sein mag - das Wiki mal nicht funktioniert? Beschlüsse sollten offline archiviert werden. Die Beschlüsse, die auf Landesvorstandssitzungen getroffen werden, werden in Form des Protokolls archiviert. Umlaufbeschlüsse bisher nicht immer. Alternativ könnte man sich drauf einigen, Umlaufbeschlüsse wortwörtlich im Protokoll zu hinterlegen und dieses wie gehabt zu archivieren.

9. Protokollführung

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Es ist außerdem zulässig, einen Protokollanten, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu bestimmen. In diesem Fall muss das Protokoll während des Verfassens von mindestens einem Vorstandsmitglied mitverfolgt werden.
Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die Stimmen, die zur Entscheidung eines Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl, sind zu protokollieren.
Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten."

Begründung

Die Formulierung ist unnötig kompliziert. Es sind ohne hin alle Vorstandsmitglieder im Pad und es lesen immer mehrere kontinuierlich mit.