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Benutzer:Sebastian Pochert/GO-Entwurf

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Siehe auch: Geschäftsordnung_2011-01-07

1. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Vorstandssitzungen werden in der Regel zwei Wochen und spätestens eine Woche vor Beginn mit Ort und Zeit öffentlich bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird mit den bis dahin gestellten Anträgen veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt (auch bei telefonischen Sitzungen) über die Mailingliste Brandenburg (brandenburg@lists.piratenpartei.de) und das Landeswiki (http://wiki.piratenbrandenburg.de)."

Begründung

Oftmals wurden bisher Einladungen wirklich erst sieben Tage vorher und damit auf dem letzten Drücker veröffentlicht. Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn, "in der Regel" in der Geschäftsordnung drin stehen zu lassen. Einladungen sollen verschickt werden, wenn man sich auf einen Termin geeinigt hat und die Einladung fertig ist. Dabei soll eine Mindestfrist bleiben.

2. Anträge zu einer Vorstandssitzung

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Hinzuzufügender Text ist unterstrichen.
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Der Landesvorstand nimmt Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes Landesvorstand über vorstand@piratenbrandenburg.de oder per Post an die Landesgeschäftsstelle (Piratenpartei Landesverband Brandenburg, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam) gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt.
Alle Anträge werden, wenn Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, im „Landeswiki“ unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag aufgelistet und vor der Sitzung, auf der sie behandelt werden sollen, veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
Wird ein Antrag vertagt, wird er automatisch auf die Tagesordnung für die nächste Vorstandssitzung gesetzt und vorrangig behandelt. Ein Recht auf sofortige Behandlung besteht nicht. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt.
Für Anfragen, Wünsche und Vorschläge wird die Seite http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen ausdrücklich empfohlen."

5(a) Umlaufbeschlüsse

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Hinzuzufügender Text ist unterstrichen.
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb fernmündlich und fernschriftlich außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss zu veröffentlichen. Umlaufbeschlüsse werden dem Protokoll der nächsten Landesvorstandssitzung hinzugefügt.
Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema mehrheitlich als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstands regeln soll.
Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind gültig, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben.
Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden."

Begründung

Was ist, wenn - wie unwahrscheinlich das auch sein mag - das Wiki mal nicht funktioniert? Beschlüsse sollten offline archiviert werden. Die Beschlüsse, die auf Landesvorstandssitzungen getroffen werden, werden in Form des Protokolls archiviert. Umlaufbeschlüsse bisher nicht immer. Alternativ könnte man sich drauf einigen, Umlaufbeschlüsse wortwörtlich im Protokoll zu hinterlegen und dieses wie gehabt zu archivieren.

9. Protokollführung

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Es ist außerdem zulässig, einen Protokollanten, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu bestimmen. In diesem Fall muss das Protokoll während des Verfassens von mindestens einem Vorstandsmitglied mitverfolgt werden.
Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die Stimmen, die zur Entscheidung eines Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl, sind zu protokollieren.
Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten."

Begründung

Die Formulierung ist unnötig kompliziert. Es sind ohne hin alle Vorstandsmitglieder im Pad und es lesen immer mehrere kontinuierlich mit.

10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Hinzuzufügender Text ist unterstrichen.
Zu entfernender Text ist durchgestrichen.

"Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet. Der Schatzmeister ist für die Verwaltung der Mitgliederdaten verantwortlich. Er verwaltet die Mitglieder und sichert die Daten. Allen Landesvorstandsmitgliedern soll in nötigen Fällen nach Vereinbarung mit mehreren weiteren Landesvorstandsmitgliedern der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein. Die Verwaltung erfolgt im Wesentlichen elektronisch."

Reihenfolge

Der Landesvorstand möge die Geschäftsordnung wie folgt ändern:
Die Reihenfolge der Abschnitte der Geschäftsordnung soll so geändert werden, dass der bisherige Punkt 6. "Anträge während der Vorstandssitzung" zur besseren Übersichtlichkeit als 2(b) eingeordnet wird. Die Punkte ab einschließlich "Rederecht" sind dementsprechend neu zu nummerieren.

1. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung
2. Anträge zu einer Vorstandssitzung
2(a) Vorab abgegebene Stimmen zu Anträgen
2(b) Anträge während der Vorstandssitzung
3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss
3(a) Online-Übertragung und Aufzeichnung
4. Sitzungsleitung
5. Abstimmungen und Beschlüsse
5(a) Umlaufbeschlüsse
6. Anträge während der Vorstandssitzung
6. Rederecht
7. Ordnungsmaßnahmen
8. Protokollführung
8(a) Veröffentlichung
9. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
10. Aufgabenverteilung des Landesvorstandes
11. Tätigkeitsbericht
12. Gültigkeitsbereich
13. Inkrafttreten