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Benutzer:Sthomas: Unterschied zwischen den Versionen

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(Über Mich)
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== Über Mich ==
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gelöscht
Name: Steffen Thomas
 
 
 
Wohnort: Kloster-Lehnin (Brandenbug)
 
 
 
Alter: 44
 
 
 
Kinder: 2
 
 
 
Beruf: Chemiker
 
 
 
Geburtsort: Halle/Saale
 
:ausführlicher gibt es meine Biographie auf meiner Seite [http://www.science-and-fun.de/News/2009/9/21/Lebenslauf/]
 
 
 
Warum Pirat?- In erster Linie deshalb, weil unsere Kinder und Kindeskinder eine Zukunft haben sollen, die kein Überwachungsstaat und nicht einmal ansatzweise eine Diktatur ist. Ich will mich später nicht rechtfertigen müssen (so wie meine Großeltern) warum ich nichts gegen die Tendenzen dazu getan habe.
 
 
 
== Vorschlag eines Bildungssystems ==
 
 
 
Ich versuch mal ein eigenes Konzept, das sich am finnischen System
 
orientiert. Ich bin nämlich der Meinung, das man mit einem
 
erfolgreichen System starten kann und es piratisiert :-)
 
Vorweg auch ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ich möche das
 
System bundeseinheitlich haben, das heisst ich will die Einflußnahme
 
der Ländern begrenzen. Dafür sehe ich vor allem zwei Gründe als
 
wichtig an:
 
 
 
Grund 1: ist Artikel 11 des Grundgesetzes
 
      Art.11  Freizügigkeit
 
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
 
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
 
und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende
 
Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
 
besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer
 
drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische
 
Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von
 
Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren
 
Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um
 
strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
 
 
 
ANM:. Die derzeit praktizierte Länderhoheit schränkt dieses Recht für
 
Familien mit Kindern erheblich ein, da die einzelnen System schlicht
 
inkompatibel sind.
 
 
 
Grund 2:  Ökonomische Vorteile- es ist einfach preiswerter bundesweit
 
z. B. ein Mathelehrbuch zu drucken, als dasselbe einmal in der Fassung
 
NRW, Bayern, Sachse-Anhalt etc.
 
 
 
Nach der Präambel nun das eingentliche System.
 
 
 
1. Es herrscht Bildungspflicht, d.h. das das im folgenden
 
vorzustellende Bildungssystem nur ein Angebot des Staates ist,
 
Alternativen sind in jeder Form möglich, solange eine Kontrolle der
 
Bildungsziele erfolgt.
 
 
 
2. Das Bundesministerim für Bildung... beschließt die nationalen
 
Bildungsziele und Standards ( was sollten an Bildung in welchem Alter
 
minimal erreicht werden) und stellt normierte Materialien für alle
 
Bildungsformen bereit (siehe USA). Für das staatlich angebotene
 
Bildungssystem werden zusätzlich noch Rahmenpläne ausgearbeitet.
 
 
 
3. Die Bildungsministerien der Ländern fungieren als oberste
 
Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
 
 
 
4. Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität der Lehre obliegt
 
den Bildungseinrichtungen selbst. Gesetzlich festgesetzte Ziele und
 
die statistische Erhebung sollen eine effiziente Kontrolle über die
 
Qualität gewährleisten.
 
 
 
Das staatlich Bildungssystem (wie gesagt als ein Möglichkeit der
 
Bildungspflicht nachzukommen)
 
 
 
Die Teilnahme am staatlichen Bildungssystem ist nicht obligatorisch,
 
es kann auch nur in Teilen in Anspruch genommen werden bzw. gar nicht.
 
Eltern, die ihre Kinder zu Hause oder alternativ betreuen lassen,
 
werden dafür finanziell belohnt. Sie sind bei jedoch dann
 
vollumfänglich für die Erfüllung der Bildungspflicht verantwortlich.
 
Es erfolgt eine Überprüfung dieser Erfüllung. Diese Überprüfungen
 
sollen in erster Linie beratenden Charakter haben, Sanktionen sind nur
 
in begründeten Ausnahmefällen möglich.
 
 
 
Die Unterrichtssprache ist die Amtssprache.
 
Die Inanspruchenahme des staatlichen Bildungssstems ist kostenfrei.
 
 
 
Vorschulische Erziehung
 
- Jedes Kind hat bis zum Alter von drei Jahren Anspruch auf einen Krippenplatz.
 
- Jedes Kind hat bis zum Altern von 6 Jahren einen Anspruch auf einen
 
Kindergartenplatz
 
- Eltern müssen sich bis zum vollendeten 5. Lebensjahr des Kindes
 
entscheiden, ob ihr Kind  mit dem staatlichen Bildungssystem starten
 
soll oder nicht (es gibt keine Verpflichtung, das Kind die ganze Zeit
 
im staatlichen Bildungssystem zu belassen, es kann jeder Zeit in ein
 
anderes System gewechselt werden).
 
- Für Kinder, die mit dem staatlichen Bildungssystem starten sollen,
 
wird eine verpflichtende Vorschule eingeführt. Die Regeldauer sollte
 
ein Jahr betragen. Die Vorschule soll sicherstellen, das die Kinder
 
über die sprachlichen und motorischen Fähgkeiten zur Teilnahme am
 
staatlichen Bildungssystem verfügen (gleiche Startbedingungen für
 
alle, Integration...)
 
 
 
Schule
 
 
 
Das staatlich Schulsystem wird in drei Teile gegliedert:
 
 
 
1. Gesamtschule
 
2. Abitur/Fachschule
 
3. Universität/ Hochschule
 
 
 
1. Gesamtschule
 
- Regeldauer 8 Jahre
 
- verbindliche Bildungsziele und Bewertungskriterien, es erfolgt keine
 
Benotung sondern eine individuelle Einschätzung des
 
Bildungsfortschrittes
 
- anstelle von Klassen werden Lerngruppen gebildet, die aus Schülern
 
mit ähnlichem Leistungsvermögen bestehen. Das Ziel ist es, das diese
 
Gruppen in der Regelzeit ein Baiswissen vermittelt bekommen.
 
Schüler(gruppen) mit höherem Leistungsvermögen können zum einem
 
Zusatzziele (beispielsweise zweite Fremdsprache oder vertiefenden
 
Unterricht in unterschiedlichen Fächern) erreichen und/oder die
 
Regelzeit verkürzen. Die maximale Größe einer Lerngruppe sollte 16
 
Schüler nicht überschreiten. Die minimale Gruppengröße sollte 8 nicht
 
unterschreiten. Dünn besiedelte Gegenden können diese Gruppengrößen
 
jedoch an die lokalen Gegebenheiten anpassen.
 
- Schulen sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 40
 
Minuten (bis Schulbeginn) erreichbar sein. Die Beförderung ist
 
unentgeltlich.
 
- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und
 
den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.
 
- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den
 
Bildungseinrichtungen selbst.
 
- Die Bildungseinrichtungen verfügen über einen garantierten (also von
 
jährlichen Fluktuationen in den Schülerzahlen unabhängigen)
 
Personalbestand.
 
 
 
2. Abitur/ Fachschule
 
Nach dem Erreichen der Bildungsziele der Gesamtschule kann zwischen
 
einem Gymnasium (Abitur) oder einer Fachschule (Berufsbildung +
 
Fachabitur) gewählt werden.
 
- Regeldauer 4 Jahre
 
- Abschluß Abitur / Fachabitur + Beufsqualifikation
 
- Das Abitur / Fachabitur wird in den Ländern zentral durchgeführt
 
- Der Unterricht wird in einem Kurssystem duchgeführt, der Abschluß
 
der Kurse erfolgt durch eine Prüfung (bestanden/nicht bestanden)
 
- Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und
 
den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten.
 
- Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den
 
Bildungseinrichtungen selbst.
 
- Kurse sollten eine maximale Kuststärke von 12 Schülern nicht
 
überschreiten und wenigsten eine Stärke von drei Schülern haben.
 
- Das erfolgreiche Absolvieren des Abiturs/Fachabiturs berechtigt zur
 
Aufnahme eines Studiums an einer Universität / Hochschule
 
(ANM.: Finnland erreicht hier eine Quote von 90%)
 
 
 
3. Universität/ Hochschule
 
 
 
- das erfolgreiche Abitur/Fachabitur berechtigt zum Zugang zu einem Studium
 
- es ist für alle Interessenten die Teilnahme an einem
 
Einführungssemester zu gewährleisten, wobei die Teilnahme nicht an
 
eine Präsenz gebunden ist. Nach dem Einführungssemester erfolgt eine
 
Zwischenprüfung, deren Bestehen zur Fortsetzung des gewählten
 
Studienganges berechtigt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden.
 
- Die Studiengänge werden entsprechend dem ETCS bepunktet
 
- Studiengängen gliedern sich in Grundstudium (für dessen Absolvierung
 
kann der Grad Bachelor verliehen werden) und ein Aufbaustdium (
 
Abschluß Diplom, auf Wunsch kann ein Zertifikat als Master ausgestellt
 
werden, ohne Zusatzleistungen erbringen zu müssen)
 
- Es wird eine regelstudienzeit von 4,5 - 5 Jagren abgestrebt, für
 
diese Zeit kann nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung
 
nach dem Einführungssemester ein staatliches Stipendium in Anspruch
 
genommen werden. Die Höhe des Stipendiums muß eine Grundversorgung des
 
Empfängers gewährleisten.
 
 
 
 
 
 
 
ANM.: Das Bildungsystem wird uns teuer zu stehen kommen. Jedoch sind
 
heute mangelnde Zukunftsperspektiven für Kinder und Jugendliche ein
 
Hauptproblem. Gute Bildung ist eine erste Maßnahme, diese Perspektiven
 
erheblich zu verbessern
 

Aktuelle Version vom 22. November 2010, 10:25 Uhr

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