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Benutzer:Sthomas

Aus PiratenWiki
Version vom 3. August 2010, 18:17 Uhr von Christoph B. (Diskussion | Beiträge) (Tätigkeitsbericht 2009/2010: Wiki-Links)
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Über Mich

Name: Steffen Thomas

Wohnort: Kloster-Lehnin (Brandenbug)

Alter: 44

Kinder: 2

Beruf: Chemiker

Geburtsort: Halle/Saale

ausführlicher gibt es meine Biographie auf meiner Seite [1]

Warum Pirat?- In erster Linie deshalb, weil unsere Kinder und Kindeskinder eine Zukunft haben sollen, die kein Überwachungsstaat und nicht einmal ansatzweise eine Diktatur ist. Ich will mich später nicht rechtfertigen müssen (so wie meine Großeltern) warum ich nichts gegen die Tendenzen dazu getan habe.

Petition zum Informationsfreiheitsgesetz

Grundidee: Das Informationsfreiheitsgesetz IFG (exakter ist Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) ist ein tragender Bestandteil der Transparenz der Arbeit des Bundes. Die Tasache, das dabei für Auskünfte bis zu 500€ an Gebühren fällig werden, ist jedoch nicht hinnehbar. Schließlich finanziert sich der Bund aus Steuermitteln, weshalb der Bürger (Steuerzahler) für leistungen des Bundes ihm gegenüber ja schon bezahlt hat. Die Konsequenz aus den Gebühren ist, das von Auskünften nicht besonders viel gebrauch gemacht wird, und somit Intransparenz vorschub geleistet wird. Daher ist es ein wichtiger Schritt, wenn für den Bürger Auskünfte entsprechend des Informatiosfreiheitsgesetzes kostenfrei werden. Die angestrebte Petition soll dies unterstreichen/bewirken.

ToDo:

  • Recherche des gesetzes und möglicher ähnlicher Petitionen
  • Sammlung von Beispielen zum Gebührenalltag rund um das IFG
  • Formulierung und Diskussion der Petition im Landesverband
  • Starten der Petition

Vorschlag eines Bildungssystems

Ich versuch mal ein eigenes Konzept, das sich am finnischen System orientiert. Ich bin nämlich der Meinung, das man mit einem erfolgreichen System starten kann und es piratisiert :-) Vorweg auch ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ich möche das System bundeseinheitlich haben, das heisst ich will die Einflußnahme der Ländern begrenzen. Dafür sehe ich vor allem zwei Gründe als wichtig an:

Grund 1: ist Artikel 11 des Grundgesetzes

     Art.11  Freizügigkeit

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

ANM:. Die derzeit praktizierte Länderhoheit schränkt dieses Recht für Familien mit Kindern erheblich ein, da die einzelnen System schlicht inkompatibel sind.

Grund 2: Ökonomische Vorteile- es ist einfach preiswerter bundesweit z. B. ein Mathelehrbuch zu drucken, als dasselbe einmal in der Fassung NRW, Bayern, Sachse-Anhalt etc.

Nach der Präambel nun das eingentliche System.

1. Es herrscht Bildungspflicht, d.h. das das im folgenden vorzustellende Bildungssystem nur ein Angebot des Staates ist, Alternativen sind in jeder Form möglich, solange eine Kontrolle der Bildungsziele erfolgt.

2. Das Bundesministerim für Bildung... beschließt die nationalen Bildungsziele und Standards ( was sollten an Bildung in welchem Alter minimal erreicht werden) und stellt normierte Materialien für alle Bildungsformen bereit (siehe USA). Für das staatlich angebotene Bildungssystem werden zusätzlich noch Rahmenpläne ausgearbeitet.

3. Die Bildungsministerien der Ländern fungieren als oberste Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

4. Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität der Lehre obliegt den Bildungseinrichtungen selbst. Gesetzlich festgesetzte Ziele und die statistische Erhebung sollen eine effiziente Kontrolle über die Qualität gewährleisten.

Das staatlich Bildungssystem (wie gesagt als ein Möglichkeit der Bildungspflicht nachzukommen)

Die Teilnahme am staatlichen Bildungssystem ist nicht obligatorisch, es kann auch nur in Teilen in Anspruch genommen werden bzw. gar nicht. Eltern, die ihre Kinder zu Hause oder alternativ betreuen lassen, werden dafür finanziell belohnt. Sie sind bei jedoch dann vollumfänglich für die Erfüllung der Bildungspflicht verantwortlich. Es erfolgt eine Überprüfung dieser Erfüllung. Diese Überprüfungen sollen in erster Linie beratenden Charakter haben, Sanktionen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Unterrichtssprache ist die Amtssprache. Die Inanspruchenahme des staatlichen Bildungssstems ist kostenfrei.

Vorschulische Erziehung - Jedes Kind hat bis zum Alter von drei Jahren Anspruch auf einen Krippenplatz. - Jedes Kind hat bis zum Altern von 6 Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz - Eltern müssen sich bis zum vollendeten 5. Lebensjahr des Kindes entscheiden, ob ihr Kind mit dem staatlichen Bildungssystem starten soll oder nicht (es gibt keine Verpflichtung, das Kind die ganze Zeit im staatlichen Bildungssystem zu belassen, es kann jeder Zeit in ein anderes System gewechselt werden). - Für Kinder, die mit dem staatlichen Bildungssystem starten sollen, wird eine verpflichtende Vorschule eingeführt. Die Regeldauer sollte ein Jahr betragen. Die Vorschule soll sicherstellen, das die Kinder über die sprachlichen und motorischen Fähgkeiten zur Teilnahme am staatlichen Bildungssystem verfügen (gleiche Startbedingungen für alle, Integration...)

Schule

Das staatlich Schulsystem wird in drei Teile gegliedert:

1. Gesamtschule 2. Abitur/Fachschule 3. Universität/ Hochschule

1. Gesamtschule - Regeldauer 8 Jahre - verbindliche Bildungsziele und Bewertungskriterien, es erfolgt keine Benotung sondern eine individuelle Einschätzung des Bildungsfortschrittes - anstelle von Klassen werden Lerngruppen gebildet, die aus Schülern mit ähnlichem Leistungsvermögen bestehen. Das Ziel ist es, das diese Gruppen in der Regelzeit ein Baiswissen vermittelt bekommen. Schüler(gruppen) mit höherem Leistungsvermögen können zum einem Zusatzziele (beispielsweise zweite Fremdsprache oder vertiefenden Unterricht in unterschiedlichen Fächern) erreichen und/oder die Regelzeit verkürzen. Die maximale Größe einer Lerngruppe sollte 16 Schüler nicht überschreiten. Die minimale Gruppengröße sollte 8 nicht unterschreiten. Dünn besiedelte Gegenden können diese Gruppengrößen jedoch an die lokalen Gegebenheiten anpassen. - Schulen sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 40 Minuten (bis Schulbeginn) erreichbar sein. Die Beförderung ist unentgeltlich. - Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten. - Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den Bildungseinrichtungen selbst. - Die Bildungseinrichtungen verfügen über einen garantierten (also von jährlichen Fluktuationen in den Schülerzahlen unabhängigen) Personalbestand.

2. Abitur/ Fachschule Nach dem Erreichen der Bildungsziele der Gesamtschule kann zwischen einem Gymnasium (Abitur) oder einer Fachschule (Berufsbildung + Fachabitur) gewählt werden. - Regeldauer 4 Jahre - Abschluß Abitur / Fachabitur + Beufsqualifikation - Das Abitur / Fachabitur wird in den Ländern zentral durchgeführt - Der Unterricht wird in einem Kurssystem duchgeführt, der Abschluß der Kurse erfolgt durch eine Prüfung (bestanden/nicht bestanden) - Lehrer haben die Freiheit, eigene Lehrmaterialien einzusetzen und den Unterricht nach ihren eigenen Lehrmethoden zu gestalten. - Die Koordinierung und Sicherstellung der Qualität obliegt den Bildungseinrichtungen selbst. - Kurse sollten eine maximale Kuststärke von 12 Schülern nicht überschreiten und wenigsten eine Stärke von drei Schülern haben. - Das erfolgreiche Absolvieren des Abiturs/Fachabiturs berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität / Hochschule (ANM.: Finnland erreicht hier eine Quote von 90%)

3. Universität/ Hochschule

- das erfolgreiche Abitur/Fachabitur berechtigt zum Zugang zu einem Studium - es ist für alle Interessenten die Teilnahme an einem Einführungssemester zu gewährleisten, wobei die Teilnahme nicht an eine Präsenz gebunden ist. Nach dem Einführungssemester erfolgt eine Zwischenprüfung, deren Bestehen zur Fortsetzung des gewählten Studienganges berechtigt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden. - Die Studiengänge werden entsprechend dem ETCS bepunktet - Studiengängen gliedern sich in Grundstudium (für dessen Absolvierung kann der Grad Bachelor verliehen werden) und ein Aufbaustdium ( Abschluß Diplom, auf Wunsch kann ein Zertifikat als Master ausgestellt werden, ohne Zusatzleistungen erbringen zu müssen) - Es wird eine regelstudienzeit von 4,5 - 5 Jagren abgestrebt, für diese Zeit kann nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung nach dem Einführungssemester ein staatliches Stipendium in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Stipendiums muß eine Grundversorgung des Empfängers gewährleisten.


ANM.: Das Bildungsystem wird uns teuer zu stehen kommen. Jedoch sind heute mangelnde Zukunftsperspektiven für Kinder und Jugendliche ein Hauptproblem. Gute Bildung ist eine erste Maßnahme, diese Perspektiven erheblich zu verbessern


Tätigkeitsbericht 2009/2010

Da ich nun mal kein Mensch vieler Worte bin, wird mein Bericht natürgemäß kürzer ausfallen, als vielleicht angemessen. Ein Berufspolitiker würde ihn bestimmt auf mehrere Seiten aufblasen können, aber das ist nicht mein Ding. Daher kurz und knapp zu meinen Tätigkeiten:

  1. Recherchen zu verschiedenen politischen Themen als auch rechtlicher Natur, da der Vorstand ja von Anfang an in seiner Legitimation in Frage gestellt wurde (durch Infragestellung des LPT 2009.2)
  2. Eine Reihe von Artikeln auf dem Landesblog. Leider sind diese mittlerweile verstümmelt (Bilder fehlen und ich wurde als Autor gestrichen, weshalb ich auch nicht mehr alle wiederfinde). Und es waren nicht nur Glückwünsche. An dem jetzigen Zustand der Artikel (symptomatisch ist http://www.piratenbrandenburg.de/2010/03/zensursula-auf-europaisch/ mit einem von mir entworfenem Stoppschild, das nicht mehr existent ist) kann man deutlich erkennen, welche Wertschätzung meiner Arbeit im LV entgegengebracht wurde und wird.
  3. INDECT- Vortrag auf dem Piratenkongress in Werder/Havel. Leider wurde auch hier das Angebot, diesen auch an anderen orten zu halten bisher nicht angenommen.
  4. Erstes Online-Treffen der AG Koordinatoren und anderer Ansprechpartner im Dezember 2009- wegen mangelnder Beteiligung ausgefallen.
  5. Verschiedenste Beiträge auf diversen brandenburger ML's inkl. der AG Bildung unseres LV's sowie Kommunikation über Twitter (teilweise für den LV- Account).
  6. Arbeit an einem Positionspapier zur Energiepolitik. Auszüge davon gibt es auf meinem Blog (www.internet-mahnwache.de). Die Arbeiten konnte ich leider bisher nicht abschließen, da mir irgendwann die Motivation abhanden gekommen ist. Betrachte ich dabei aus heutiger Sicht Punkt 2 dieses Berichtes, war das nicht die schlechteste Entscheidung.
  7. Entwurf eines an das finnische Schulsystem entlehnten Bildungssystems für Deutschland (siehe diese Seite)
  8. Aktuell bin ich noch Koordinator der AG Bildung (Bund) und war/bin dort aktives Mitglied.
  9. Die AG LiquidFeedback des LV geht auf meine Initiative zurück. Leider hat es bisher mit der Einführung im Land bisher nicht geklappt, trotz meiner Bemühungen damals.
  10. Drei Anträge auf dem BPT 2010.1 in Bingen
  11. Teilnahme an mehrern Online-Treffen der Gliederungen.
  12. Mehrere Versuche Ende 2009 einen Stammtisch in PM zu installieren.

Damit schliesse ich meinen Bericht ab. Über meine Aktivität wisst Ihr Bescheid. Kommentare zur damaligen wie heutigen Situation verkneife ich mir. Ich wünsche trotzdem dem LPT 2010.1 und dem neuen Vorstand ein glücklicheres Händchen und eine Chance für einen Start ohne rechtliches Gezänke.