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Benutzer:Tojol/Verschiedenes/Basisentscheid-Bund

1.142 Bytes hinzugefügt, 20:45, 12. Mai 2013
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DIESER TEXT IST NOCH NICHT FERTIG UND NICHT ZUR VERBREITUNG BESTIMMT. ER IST ALS EINE WILLKÜRLICHE ANSAMMLUNG VON BELIEBIGEN ZEICHEN ZU WERTEN, DIE NICHT MEINE MEINUNG DARSTELLEN. ES IST MÖGLICH, ABER NICHT SICHER, DASS SICH DIESER ZUSTAND DES TEXTES ÄNDERN WIRD. T.L.
 
== Mögliche Einwendungen gegen die Beschlüsse zu Basisentscheiden ==
Am 12.Mai 2012 wurden auf dem Bundesparteitag in Neumarkt/Oberpfalz der [https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/S%C3%84A003 SÄA003] als Grundsatzentscheidung für die Einführung von Basisentscheiden mit 2/3-Mehrheit und der [https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/X011 X011] als deren Ausführungsbestimmungen beschlossen.
Zu den Bedenken/Vorwürfen im Einzelnen:
 
=== Formale Fehleinstufung des X010 als Sonstiger Antrag und Nichterreichung der notwendigen Mehrheit ===
Zwar behauptet der X011 ein "Sonstiger Antrag" im Sinne des [Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal Antragsportals] zu sein. Tatsächlich
beeinträchtigt er allerdings die [https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung Bundessatzung],da nach [https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/S%C3%84A003 SÄA003 (1)] ein Beschluss im Basisentscheid "einem des Bundesparteitags gleichsteht", soweit er nicht "dem Bundesparteitag vorbehalten" ist. Somit können durch den Basisentscheid auch Satzungsanträge und Programmanträge beschlossen werden, ohne daß der -mit 2/3-Mehrheit beschlossene- SÄA003 gegenüber § 12 der [https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung Bundessatzung] hierfür abweichende Mehrheiten festlegt. Die davon abweichende "einfache Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen" wird erst im Antrag X011 festgelegt, der somit eine Ergänzung der Satzung darstellt (also einen Satzungsänderungsantrag) und zu seiner Annahme auf dem Bundesparteitag eine 2/3-Mehrheit zu seiner Annahme benötigt hätte. Tatsächlich erreichte er jedoch eine Zustimmung von nur 476 von 755 Stimmen (63,0 %). Er kann damit nicht als angenommen gelten.
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