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Benutzer:Uk/Entwurf

Aus PiratenWiki
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Entwurf der GO Vorstand KV Cottbus
TODO
  • Ankündigung der Sitzungen im Wiki und im Blog einarbeiten
  • Anträge werden im Wiki veröffentlicht?
  • Anträge per gelber Post?
  • Verfahren bei Mumble-Sitzungen?


Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von X Tagen auf elekronischem Weg eingeladen. Die Einladung umfasst eine vorläufige Tagesordnung.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden. Ein Recht auf sofortige Behandlung besteht nicht.

Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (Klarnamen erforderlich), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist schriftlich per Mail an xxxx@xxxx zu richten. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt.

Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt wählt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt gewählt.

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

Es wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und ist von einem Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens X Tage nach der Vorstandssitzung auf elektronischem Weg zu veröffentlichen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datei gepflegt. Diese wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.

Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Schriftform zu erfolgen und muss bis spätestens zwei Wochen vor der Neuwahl des Vorstandes auf elektronischem Weg veröffentlicht werden.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am xx.xx.2010 in dieser Form in Kraft gesetzt.