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Benutzer Diskussion:Holger-DOS

316 Bytes hinzugefügt, 21:02, 6. Okt. 2012
noch ne Frage
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Hallo Lutz, das Verfasungsergänzungsgesetz vom 17.6.90 ist mir bekannt. Meine Bemerkungen dazu: Wenn man ein Gesetz ergänzen will, sollte man es vorneweg mal lesen. Das fängt schon bei Art. 1 Abs. 1 S. 2 und 3 an. Ich verweise nur auf Art. 41 und 43 der Verfassung der DDR, die wesentlich weiter gefasst sind, jedoch dasselbe regeln. Art. 6 des Verfassungsergänzungsgesetzes stellt keine Ergänzung, sondern eine Einschränkung von Art. 15 Abs. 2 der Verfassung der DDR dar. Ebenso schränkt Art. 7 des Verfassungsergänzungsgesetzes die Regelungen von Art. 24 und Art. 34 der Verfassung der DDR ein und ist im übrigen wegen Art. 19 der Verfassung der DDR sinnlos. Durch das Verfassungsergänzungsgesetz wurde aber keinesfalls Art. 7 der Verfassung der DDR "ergänzt" oder gar außer Kraft gesetzt. Vielmehr macht Art. 10 des Verfassungsergänzungsgesetzes deutlich, daß die sogen. Wiedervereinigung gar nicht angestrebt wird ("Dieses Verfassungsgesetz ... behält seine Gültigkeit bis zur Inkraftsetzung '''eines''' Grundgesetzes" und nicht etwa "des" Grundgesetzes). Das Verfassungsergänzungsgesetz ist also nicht geeignet, meine Auffassung zur sog. Wiedervereinigung zu erschüttern, vielmehr bestärkt es sie noch. --[[Benutzer:Pirat37304|Pirat37304]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 20:53, 6. Okt. 2012 (CEST)
:Hallo und Danke für Deine Antwort. Das estaunt mich zu lesen, aber gut..., eine Frage hätte ich dann doch noch: Du schreibst, Du arbeitest als Finanzbeamter, Beamte sind "Staatdiener" welchem Staat dienst Du? --[[Benutzer:LutzB| Lutz Bommel]] ([[Benutzer Diskussion:LutzB|Diskussion]]) 21:02, 6. Okt. 2012 (CEST)
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