Benutzer Diskussion:Tojol: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET) | Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET) | ||
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Version vom 25. Dezember 2015, 10:41 Uhr
Als "Hausherr" dieser Seite habe ich mir das Recht herausgenommen, die Beiträge voller Ressentiments zu entfernen. (In der Historie kann sie sich jeder ansehen. Auch diese Erläuterung werde ich in ein paar Tagen löschen.) Auf den Vorwurf, mein Handeln jetzt und auf dem Stadtparteitag in Potsdam am 19.12.2015 würde nicht zusammenpassen, kann ich nur auffordern, die (komplette) Tonaufnahme anzuhören.
Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- Tojol (Diskussion) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET)