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Benutzer Diskussion:Tojol/Verschiedenes/Asylrecht

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Einspruch!

  1. Politische Verfolgung ist nicht immer gleichzusetzen mit Verletzung, oder Bedrohung der Menschenwürde.
  2. Ich halte "uneingeschränkt" für beschränkt, denn wir sind längst an unsere Grenzen gestoßen(gemessen an den Folge- Aufgaben, derer sich unser Land jetzt schon verpflichtet hat, so man die Einwanderung heute stoppen würde).
    Offenbar schaut niemand in die Zukunft; derzeit scheinen Schnellschüsse voll im Trend zu liegen u. "die Politik" feiert sich dessen weiterhin euphorisch, ohne auch mal im Ansatz über das Morgen nachzudenken.(m. Ausnahmen => s. Ministerium d. Inneren)
  3. Deshalb halte ich insbesondere den Satz 3 des Art. 16a unseres Grundgesetzes für ungemein wichtig, denn irgendwer hat sich einmal etwas dabei gedacht. Diese Einschränkung wird durch das Parlament kontrolliert, insofern handelt der Staat mit Legitimation der Bundesbürger. Wenn die PP Brandenburg dagegen stünde, dann liegt das nicht in meinem Sinne und hätte auch Folgen für mich.
  4. [...] ganz besonders, weil sich die Piraten BB mit diesem Statement(Vorschlag) u. U. Aktionismus, oder gar Populismus vorwerfen lassen müssten, da im o.g. Entwurf wieder Dinge gefordert werden, die eh schon gesetzlich geregelt sind. Nämlich, dass die hoheitlichen Aufgaben der Umsetzung des Artikels 16a in der Verantwortung der Länder u. Kommunen liegen, welche damit derzeit stellenweise maßlos überfordert sind.
    * Klar kann man noch mal drauf hauen, aber ich möchte nicht dabei mitmachen u. deshalb kann nur ehrlich rüberkommen, wer die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch persönlichen Einsatz unterstützt.

    DAS sollte man aber nicht per Dekret für alle Mitglieder der PP erklären, denn das ist einerseits begrüßenswert, aber auch andererseits eine Entscheidung, die jeder Pirat für sich treffen und zusammen mit seiner Familie organisieren sollte.

Besonnenheit ist gefragt !
Meine Meinung dazu.
VG. Nerd (Diskussion)



  • Zum Text auf Deiner Benutzerseite: Ja, man sollte und muss darüber diskutieren, sagte ich schon auf dem Landestreffen. Aber dann bitte auch mit einem Faktencheck. Von mir aus auch im (zerkratzen) Rahmen des "Thema des Monats". Mal sehen ob und wie halbherzig eingeladen wird, so dass dann wieder nur <10 Teilnehmer anwesend sind. --- Bastian (Diskussion) 10:05, 12. Okt. 2015 (CEST)


Ich frage mich grad, ob und warum den Flüchtlingen ihr rechtlicher Status als Flüchtling aberkannt werden soll? "Geflüchtete" ist kein völkerrechtlicher Ausdruck, ein Geflüchteter kann jeder sein, auch der Dieb, der vor der Polizei geflohen ist. Mit dem Wort "Flüchtling" verbindet sich meines Wissens dagegen ein Völkerrecht. Als Nächstes ist es auch ein Unterschied, ob jemand ein Flüchtling ist oder einer, der Asyl beantragt. Krieg ist nicht sofort ein Asylgrund. Was ich damit sagen möchte ist, dass wir eine präzise Formulierung nicht außer Acht lassen sollten/dürfen. Es schleichen sich immer mehr dieser Pseudobegriffe ein. Ein weiteres Beispiel ist Zivilgesellschaft. Was soll das sein? Es gibt eine Bürgerliche Gesellschaft mit Bürgerrechten. Soll die Zivilgesellschaft nun die sein, die unter 's Zivilrecht fällt? Ist Zivilrecht kein Bürgerrecht? Was fällt dann unter 's Strafrecht, die Strafgesellschaft...?
Wir sollte auch das diskutieren, bevor die sprachliche Unterwanderung alle Rechtsbegriffe aus der Sprache entfernt hat - will sagen, es muss nicht gleich im nächsten Thema des Monats behandelt werden, sollte aber durchaus mal Thema sein.
-sk-

"Geflüchteter" gerade deswegen, um den faktischen Zustand zu beschreiben: geflüchtet vor politischer Verfolgung, Krieg oder menschenunwürdigen Zuständen (nicht wechselseitig ausschließend). Ein rechtlicher Status soll niemandem abgeschrieben werden (wurde aber nicht nur von Dir so verstanden). Geflüchtete Diebe sind nicht gemeint und auch nicht Gegenstand der gegenwärtigen Diskussion. Aber ja: Offensichtlich gibt es Bedarf zu präzisieren, jede Präzisierung birgt aber den Keim des Ausschlusses in sich. Von Zivilgesellschaft ist nicht die Rede, sondern von bürgerschaftlichem Engagement, das es zu stärken statt zu behindern gilt. -- Tojol (Diskussion) 19:02, 14. Okt. 2015 (CEST)
Ähm, die "Zivilgesellschaft" sollte nur als weiteres Beispiel für die Praxis, unsinnige neue Wörter zu schaffen, sein. Es hatte keinen Bezug auf das Thema Flüchtlinge.
Präzisierung muss nicht zur Ausgrenzung tendieren. Leider ist es aber so, dass die verschiedenen Fälle auch anders behandelt werden. Asylrecht ist ein eigenes Recht, das europäisch und deutsch geregelt ist, "Flüchtlingsrecht" dagegen ist Völkerrecht. Aber sooo genau kenne ich mich da auch nicht aus. Wenn es nach mir ginge, gäbe es _kein_ Asylrecht. Jedem Bürger dieser Welt sollte das Recht der freien Niederlassung zugestanden werden. Wenn Fälle von Massenflucht auftreten, muss man die zur Rechenschaft ziehen, die daran Schuld sind - z.B. Rüstungsindustrie, Agrarindustrie, Welthandel und die, die TTIP und Co. durchdrücken wollen.

-sk-

Das Asylrecht ist kein eigenes europäisches oder deutsches Recht. Asyl ist ein Menschenrecht. Festgeschrieben in der Resolution 217 A (III) der UN Generalversammlung vom 10.12.1948, unter dem Artikel 14 Abs. 1: "Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen." Nachzulesen hier: Menschenrechte
Es wäre vielleicht hilfreich wenn der eine oder ander Pirat - @sk ich meine an der Stelle nicht dich - sich erst einmal informiert bevor er hier die dummen Stammtischparolen aufgreift weil er Angst bekommt das ihm ein Asylant die Butter vom Brot klaut. Auch das neuerliche Ansinnen Menschen zur Registration in Hotspots zu konzentrieren ist mehr als abstoßend. Menschen in Hotspots, also in Lagern konzentrieren...
Asyl ist ein Menschenrecht. Wollen hier Piraten wirklich versuchen dieses Menschenrecht einzuschränken und damit die von Deutschland unterschriebene UN-Resolution verletzen? Gerade wir Deutschen die wir als Nation Millionen von Menschen ermordet haben sollten nicht einmal ansatzweise Überlegungen anstellen Menschenrechte zu beugen. Hier in Deutschland werden nahezu wöchentlich Häuser niedergebrannt weil dort Hilfe suchende Menschen untergebracht werden sollen. 23.000 Menschen sind schon bei dem Versuch in Sicherheit zu kommen im Mittelmeer gestorben. Wir sind an dem Tode dieser Menschen Mitschuld wenn wir ihnen unsere Hilfe und das Recht auf Asyl versagen wollen. Nixus Minimax (Diskussion)

 

Also wer sich mit dem Thema Zuwanderung beschäftigt hat, dem sollte vertraut sein, dass die jetzigen Asylverfahren hauptsächlich in zwei Richtungen eruieren: 1. Aufnahme gem. Genfer Flüchtlinkskonvention und 2. Aufnahme wegen politischer Verfolgung, gem. Artikel 16a GG. Beide Dokumentationen habe ich verlinkt, also kann er diese hier auch zur Kenntnis nehmen, so er mag. Wir haben nun mal das Gesetz in der Verfassung und deswegen können sich Flüchtlinge darauf berufen. Was wir auch können, ist lt. Absatz(3) des Art. 16a: die Sicherheit der Herkunftsländer selbst einschätzen. Nicht mehr habe ich hier unterstrichen. Punkt | Am 21.10.2015 gibt es ein Brainstorming dazu; demnach sei für mich jedes weitere Wort zum Sachverhalt vertagt. # [...]
* dieser Abschnitt wurde am 17.10. vom Autor selbst editiert : (1. ist das fragliche Asylpaket gestern vom Bundesrat bestätigt worden | 2. hatte ich die PM der PP explizit zum Thema bislang nicht gelesen u. es ist politisch unklug, diese öffentlich zu diskutieren- da stimme ich S. Körner(Mumble1 / Mumble2) zu | 3. habe ich mich dummerweise hinreißen lassen auf dem Rücken der Flüchtlinge Konversation zu machen. | Schlussendlich stehe ich weiterhin zu meiner Meinung u. deshalb wird die Stimmung im LV; insbesondere der Output des kommenden Brainstormings in nicht unerheblichen Maße über meinen Verbleib in der PP mit entscheiden.) Nerd (Diskussion) 12:04, 17. Okt. 2015 (CEST)
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