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Bundestagswahl 2013/Kandidaten

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K
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{{BTW2013 TopNavigation}}__NOTOC__
 
 
{{GreenBox2|1=Unsere gewählten Kandidatinnen und Kandidaten!|2=
* <big>[http://www.piratenbrandenburg.de/bundestagswahl-2013/listenkandidaten/ Landesliste]</big>
* <big>[http://www.piratenbrandenburg.de/bundestagswahl-2013/direktkandidaten/ Direktkandidaturen]</big>
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== Bundestagswahlkreise in Brandenburg ==
[http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/ Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag in 2013]<br />
'''Hinweis: Die Wikipedia ist veraltet. Hier wird auf die Wahlkreiseinteilung 2009 Bezug genommen. Diese wurde für 2013 für Brandenburg wieder auf den Stand von 2005 geändert (WK56-WK65).'''
 
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! width="2%" class="hintergrundfarbe5" | Nr.
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Quelle: [http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/ Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag]<!--
==Veranstaltungen zur Kandidatenvorstellung==
'''Auf der neuen Seite bitte die Vorlage ausfüllen. Die Seiten erscheinen nach Speicherung automatisch in der unteren Übersicht.'''
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<big style="color:#c00;">'''Alle Kandidaten mögen bitte oben eine eigene Kandidatur-Seite zur Beantwortung von Fragen erstellen! DANKE!'''</big>
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<big style==Selbstverpflichtung Nebeneinkünfte==* [[Bundestagswahl_2013/Kandidaten/Selbstverpflichtung_Nebeneinkünfte|Freiwillige Selbstverpflichtung "Gläserner Abgeordneter"color]] ==Hinweise ([http:#c00;">'''Alle Kandidaten mögen bitte oben eine eigene Kandidatur//www.gesetze-im-Seite internet.de/bwahlg/index.html Bundeswahlgesetz]):==*§ 15 Wählbarkeit:(1) Wählbar ist, wer am Wahltage:1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.:(2) Nicht wählbar ist,:1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beantwortung Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.*§ 21 Aufstellung von Fragen erstellen! DANKE!'''</big>Parteibewerbern:(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.:...:Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.:...:(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt.
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013|Kandidaten]]
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