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Bundestagswahl 2013/Kandidaten

1.128 Bytes hinzugefügt, 09:54, 17. Okt. 2012
BWG
</DPL>
<big style="color:#c00;">'''Alle Kandidaten mögen bitte oben eine eigene Kandidatur-Seite zur Beantwortung von Fragen erstellen! DANKE!'''</big>
<big style="color=Hinweise (Bundeswahlgesetz):==*§ 15 Wählbarkeit:(1) Wählbar ist, wer am Wahltage:1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.:(2) Nicht wählbar ist,:#c00;">'''Alle Kandidaten mögen bitte oben eine eigene Kandidatur-Seite 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beantwortung Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.*§ 21 Aufstellung von Fragen erstellen! DANKE!'''</big>Parteibewerbern:(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.:...:Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.:...:(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt.
[[Kategorie:Bundestagswahl 2013|Kandidaten]]
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