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Bundestagswahl 2017/Potsdam

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Aktuelles

Ansprechpartner

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Informationen

Infotreffen in der Region

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung

Zeitraum Die Genehmigung für die Wahlwerbung beinhaltet folgende Bedingungen:

Bedingungen für Potsdam

  • Aufstellung an Kraftfahrstraßen ist grundsätzlich unzulässig (in Potsdam nur Nuthestraße)
  • Anbringung von Wahlplakaten an historischen Lampenmasten im Innenstadtbereich sowie in Babelsberg ist unzulässig
  • Historische Lampenmasten sind:
  • Tuchmacher- Leuchten,
  • Potsdamer- Eiglocke und
  • Potsdamer- Schinkel- Leuchten
  • Fotos dieser Leuchten, an denen nicht plakatiert werden darf:

Allgemeine Bedingungen

  • Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven
  • Plakatwerbung darf nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen führen oder oder deren Wirkung beeinträchtigen
  • Annageln von Plakaten an Straßenbäumen verboten
  • Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Verkehrszeichen verboten
  • Plakattafeln, -träger und Stellflächen müssen standsicher aufgestellt werden

Sonstiges

  • Ordnungswidrig angebrachte/aufgestellte bzw. beschädigte Wahlwerbung werden geborgen und auf dem Betriebshof des Bauhofes Am Buchhorst 43 eingelagert
  • Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung für Wahlwerbung

Vorbereitung der Plakatierung

Durchführung der Plakatierung

  • Termine folgen

Abbau der Plakatierung

  • Termine folgen

Straßenwahlkampf

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern