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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.1

7 Bytes entfernt, 22:13, 31. Aug. 2010
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'''Begründung:''' Die aktuelle Regelung in der Satzung ist zu starr, um auf eventuelle Schwankungen der Mitgliederzahlen oder die Anzahl von Kandidaten für Ämtern reagieren zu können. Eine variable Regelung, wie es die beantragte Version des § 6 (1) vorgibt, ermöglicht, dass der Kreisparteitag ohne Satzungsänderungen die Größe des Vorstandes einfach beschließen kann. Mindestens der/die Vorsitzende, der/die StellvertreterIn und der/die KreiskassiererIn sind Pflicht, die Beisitzeranzahl variabel.
'''Anmerkung:''' Dieser Antrag entfaltet für den Kreisparteitag 2010.1 noch keine Wirkung, da die Änderung bei Annahme des Antrages gemäß § 12 Absatz (2) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus erst "am Tag nach dem beschließenden Kreisparteitag" in Kraft tritt. Beim Kreisparteitag 2010.1 müssen also in jedem Fall 2 BeisitzerInnen gewählt werden, unabhängig von der Entscheidung über diesen Antrag.
'''Antragssteller:''' --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 21:49, 31. Aug. 2010 (CEST)
[[Kategorie:Cottbus Kreisparteitag 2010.1]]
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