Unterstütze uns! Spende jetzt!

Cottbus/Antrag/SÄA-2010.5

Aus PiratenWiki
< Cottbus‎ | Antrag
Version vom 31. August 2010, 21:51 Uhr von RicoB CB (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 8 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen: …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 8 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

Neue Version

(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundes- und Landessatzung. Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein.


Alte Version

(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundes- und Landessatzung. Bewerber sollen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein.


Begründung: Wenn es "erforderlich" ist müssen die bewerber ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein. Eine "Soll-Regelung" ist in diesem Fall nicht anwendbar.

Anmerkung: Vielen Dank an den Hinweisgeber auf der Diskussionsseite.

Antragssteller: --RicoB CB 21:51, 31. Aug. 2010 (CEST)