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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.6: Unterschied zwischen den Versionen

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'''(1)''' Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens Zweidrittel der Mitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
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'''(1)''' Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn sich mindestens Zweidrittel der Mitglieder mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären und diesen/r Änderung/en schriftlich zustimmen.
 
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[[Kategorie:Cottbus/Antrag|SÄA-2010.6]]

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2010, 21:05 Uhr

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Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht


Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 9 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

Neue Version

(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn sich mindestens Zweidrittel der Mitglieder mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären und diesen/r Änderung/en schriftlich zustimmen.


Alte Version

(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens Zweidrittel der Mitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.


Begründung: Konkretisierung hinsichtlich der Zählung von Enthaltungen.

Anmerkung: Vielen Dank an den Hinweisgeber auf der Diskussionsseite.

Antragssteller: --RicoB CB 21:51, 31. Aug. 2010 (CEST)