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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.7

15 Bytes hinzugefügt, 20:42, 22. Sep. 2010
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'''(1)''' Der/die KassiererIn und der/die Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können gemeinsam weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen. Die Entziehung der Bankvollmacht kann jederzeit auf Beschluss des Kreisvorstandes erfolgen, wenn sie begründet ist. Erteilung und Entziehung der Bankvollmacht sind spätestens bei der folgenden Kreisvorstandssitzung, spätestens beziehungsweise beim folgenden Kreisparteitag dokumentationspflichtig.
'''(3)''' Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem vom Kreisparteitag festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag ohne gesonderte Beschlüsse des Kreisparteitages zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf dem nächsten Kreisparteitag.
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