Cottbus/Antrag/SÄA-2010.8: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2010, 21:05 Uhr
Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 11 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes auf einem Kreisparteitag beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Cottbus dem Landesverband Brandenburg zu.
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu.
Begründung: Der Antrag konkretisiert, wann die Auflösung des Kreisverbandes erfolgt und wessen Vermögen dem Landesverband zufällt.
Anmerkung: Vielen Dank an den Hinweisgeber auf der Diskussionsseite.
Antragssteller: --RicoB CB 21:52, 31. Aug. 2010 (CEST)