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Cottbus/Treffen/2010-10-11: Unterschied zwischen den Versionen

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Cottbus; Hotel zur Sonne; Tauben Str. 7
 
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== TOP 1 Übergabe des alten Vorstandes an den neuen Vorstand ==
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* Zugangsdaten von Blog, Mailingliste, Twitter-Account und Identica-Account wurden übergeben.
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* Übergabe des Postfach-Zugangs soll schnellstmöglich geschehen.
  
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== TOP 2 Diskussion der Geschäftsordnung ==
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* siehe http://cottbus.piratenpad.de/1
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== TOP 3 Weiteres Vorgehen des neuen Vorstandes ==
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* der komplett anwesende Vorstand einigt sich darauf, die erste Vorstandssitzung des Kreisverbandes am 18.10.2010 um 19:00 Uhr durchzuführen.
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== TOP 4 Podiumsdiskussion am 28.10.2010 ==
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== TOP 5 Landesparteitag 2011.1 in Cottbus ==
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== TOP 6 Kommende Termine des Landesverbandes ==
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* Do., 14.10.2010, 21:00 Uhr, Mumble, Koordinierungstreffen der Gliederungen http://wiki.piratenbrandenburg.de/Gliederung/Koordinierungstreffen/KOGL2010.3
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* Fr., 29.10.2010, 20:00 Uhr, Mumble, Landesvorstandssitzung
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* Sa., 06.11.2010, Senftenberg, Landestreffen http://wiki.piratenbrandenburg.de/Landestreffen/4.Treffen
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* Sa./So. 20./21.11.2010, Chemnitz, Bundesparteitag 2010.2
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* Sa. 18.12.2010, Potsdam, Arbeitstreffen der Landes-AGs und Weihnachtsfeier http://wiki.piratenbrandenburg.de/Arbeitstreffen_der_AGs/5.Treffen
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* Sa. 22.01.2011, Cottbus, Landesparteitag 2011.1
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== TOP 7 Projekt zur Aufklärung über Überwachungskameras ==
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Leider ist ein Verstoß gegen § 6b BDSG nicht ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit, diesbezüglicher Hinweis kann ggf. nur über die Allgemeinklausel des § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erfolgen. Daher folgender Entwurf:
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''Sehr geehrte Dame oder Herr,''
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''wir haben festgestellt, dass Sie Ihre Geschäftsräume/öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen  mit Hilfe von optisch elektronischen Einrichtungen überwachen (Videoüberwachung). Leider erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Auflagen, die sich aus § 6b BDSG ergeben, zu beachten. Demnach wären Sie verpflichtet, sowohl auf den Umstand der Videoüberwachung als auch auf die speichernde Stelle in geeigneter Weise hinweisen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG mit einem ganz erheblichen Bußgeld geahndet werden.''
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''Mit freundlichen Grüßen''
  
* Was?
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''Ihre Piratenpartei Cottbus''
  
 
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= nächstes Treffen =
 
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* Montag, 18.10.2010, 19:00 Uhr, Hotel Zur Sonne, Vorstandssitzung mit anschließendem öffentlichen Infotreffen
* Wann?
 
  
 
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[[Kategorie:Cottbus Treffen]]
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2010, 04:29 Uhr

Cottbus | Vorstand | Anträge | Dokumente | Treffen | Finanzen | Galerie | Themen | Presse | Archiv


Themen und geplante Tagesordnung
  • TOP 1 Übergabe des alten Vorstandes an den neuen Vorstand
  • TOP 2 Diskussion der Geschäftsordnung
  • TOP 3 Weiteres Vorgehen des neuen Vorstandes
  • TOP 4 Podiumsdiskussion am 28.10.2010
  • TOP 5 Landesparteitag 2011.1 in Cottbus
  • TOP 6 Kommende Termine des Landesverbandes
  • TOP 7 Projekt zur Aufklärung über Überwachungskameras


Allgemeines

Öffentlicher Stammtisch
Montag, 11.10.2010, 19.00 Uhr
Cottbus; Hotel zur Sonne; Tauben Str. 7

  • Anwesende Piraten: 8
  • Anwesende Gäste: 2

Themen

TOP 1 Übergabe des alten Vorstandes an den neuen Vorstand

  • Zugangsdaten von Blog, Mailingliste, Twitter-Account und Identica-Account wurden übergeben.
  • Übergabe des Postfach-Zugangs soll schnellstmöglich geschehen.

TOP 2 Diskussion der Geschäftsordnung

TOP 3 Weiteres Vorgehen des neuen Vorstandes

  • der komplett anwesende Vorstand einigt sich darauf, die erste Vorstandssitzung des Kreisverbandes am 18.10.2010 um 19:00 Uhr durchzuführen.

TOP 4 Podiumsdiskussion am 28.10.2010

TOP 5 Landesparteitag 2011.1 in Cottbus

TOP 6 Kommende Termine des Landesverbandes

TOP 7 Projekt zur Aufklärung über Überwachungskameras

Leider ist ein Verstoß gegen § 6b BDSG nicht ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit, diesbezüglicher Hinweis kann ggf. nur über die Allgemeinklausel des § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erfolgen. Daher folgender Entwurf:

Sehr geehrte Dame oder Herr,

wir haben festgestellt, dass Sie Ihre Geschäftsräume/öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen mit Hilfe von optisch elektronischen Einrichtungen überwachen (Videoüberwachung). Leider erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Auflagen, die sich aus § 6b BDSG ergeben, zu beachten. Demnach wären Sie verpflichtet, sowohl auf den Umstand der Videoüberwachung als auch auf die speichernde Stelle in geeigneter Weise hinweisen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG mit einem ganz erheblichen Bußgeld geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Piratenpartei Cottbus

nächstes Treffen

  • Montag, 18.10.2010, 19:00 Uhr, Hotel Zur Sonne, Vorstandssitzung mit anschließendem öffentlichen Infotreffen