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Diskussion:Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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1. These: ''Das Programm'' des Bundesverbandes firmierte bis zum BPT Chemnitz unter der Bezeichnung ''Grundsatzprogramm'' und wurde durch diesen [http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.2/Antragskommission/Antr%C3%A4ge_2010.2/2010-10-22_-_Neugliederung_des_Parteiprogramms |Antrag] stillschweigend in ''Parteiprogramm'' umbenannt.
 
  
2. These: ''Das Programm'' des Landesverbandes firmiert derzeit unter der Bezeichnung ''Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg''; daneben wird es auch als ''Landesparteiprogramm'' bezeichnet.
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3. These: Das künftige Programm des Landesverbandes soll den Titel "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland" (Kurzform: "Landesprogramm") tragen.
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Ich fasse das mal zusammen:<br />
 
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Es ist zwischen einem Grundsatzprogramm einer Partei und einem Wahlprogramm eines Landesverbandes einer Partei zu unterscheiden.
4. These: Das bisherige Programm des Landesverbandes bedarf einer (erneuten) Legitimation durch Beschluss LPT.
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Mit der angeblichen Verabschiedung eines eigenen Grundsatzprogramms am 31.01.2009 hat der Landesparteitag seine Kompetenzen überschritten, da die gebotene Einheit der Partei unterlaufen wird. Im Wahlkampf wurden zudem eigene Thesen auf Flyern verbreitet, deren Legitimation nicht ersichtlich ist.
5. These: Das bisherige Programm entspricht im Großen und Ganzen den Vorstellungen des Landesverbandes.
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Um das klarzustellen und um weitere Verwirrungen zu vermeiden, ist das bisherige Programm als nicht legimiert zu verwerfen.<br />
6. These: Die bisher eingereichten Programmanträge richten sich auf die Abänderung oder Ergänzung des bisherigen Programmes des Landesverbandes.
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Sodann ist zu erklären, was man überhaupt zu beschliessen wünscht: ein Grundsatz- oder ein Wahlprogramm. Trotz des Wahlspruchs "allseits bereit", wäre es unzweckmässig, jetzt ein Wahlprogramm zu beschliessen.
 
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Verbleibt die Ergänzung des Grundsatzprogramms des Bundes um weitere Punkte, sofern sie diesem nicht entgegenstehen - insbesondere weil die Bundespartei (noch) kein Vollprogramm hat.
 
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Lösungsvorschlag zu 2, 3, 4, 5: Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:
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Das bisherige Programm ist ohnehin hinsichtlich Formulierungen, Beispielen und Konkretisierungen, die nichts in einem Grundsatzprogramm verloren haben, stark überarbeitungswürdig.
 
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Der LPT möge beschließen, das, auch als ''Landesparteiprogramm'' bezeichnete, ''Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg'' wird vom LPT  unter der Bezeichnung "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm") als schriftliches Programm iSd § 6 PartG des Landesverbandes bestätigt.
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Das Verabschieden von Positionspapieren bleibt unbelassen. Sie können eine gute Ergänzung des Grundsatzprogramms darstellen.
 
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7. These: Das bisherige Programm bedarf einer Gliederung, in die die beantragten Programmänderungen eingearbeitet werden können.
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--[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 20:27, 3. Jan. 2011 (CET)
 
 
Lösungsvorschlag zu 6, 7:
 
a) Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:
 
 
 
Der LPT möge beschließen, das ''Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm")'' erhält eine Gliederung, indem die Absätze, beginnend mit der Überschrift ''Demokratie'', fortlaufend durchnumeriert werden.
 
 
 
b) Die eingereichten Programmanträge werden um die Angabe ergänzt, an welcher Stelle sie im ''Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm")'' eingefügt werden sollen./ Alternative: Ein Antrag, in dem diese Angaben zusammengefasst werden.
 

Aktuelle Version vom 4. Januar 2011, 00:06 Uhr


Ich fasse das mal zusammen:
Es ist zwischen einem Grundsatzprogramm einer Partei und einem Wahlprogramm eines Landesverbandes einer Partei zu unterscheiden.
Mit der angeblichen Verabschiedung eines eigenen Grundsatzprogramms am 31.01.2009 hat der Landesparteitag seine Kompetenzen überschritten, da die gebotene Einheit der Partei unterlaufen wird. Im Wahlkampf wurden zudem eigene Thesen auf Flyern verbreitet, deren Legitimation nicht ersichtlich ist.
Um das klarzustellen und um weitere Verwirrungen zu vermeiden, ist das bisherige Programm als nicht legimiert zu verwerfen.
Sodann ist zu erklären, was man überhaupt zu beschliessen wünscht: ein Grundsatz- oder ein Wahlprogramm. Trotz des Wahlspruchs "allseits bereit", wäre es unzweckmässig, jetzt ein Wahlprogramm zu beschliessen.
Verbleibt die Ergänzung des Grundsatzprogramms des Bundes um weitere Punkte, sofern sie diesem nicht entgegenstehen - insbesondere weil die Bundespartei (noch) kein Vollprogramm hat.
Das bisherige Programm ist ohnehin hinsichtlich Formulierungen, Beispielen und Konkretisierungen, die nichts in einem Grundsatzprogramm verloren haben, stark überarbeitungswürdig.
Das Verabschieden von Positionspapieren bleibt unbelassen. Sie können eine gute Ergänzung des Grundsatzprogramms darstellen.
--Bastian 20:27, 3. Jan. 2011 (CET)