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Diskussion:Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm

171 Bytes hinzugefügt, 18:19, 3. Jan. 2011
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8. These: Programmanträge, die ''nicht rund'' oder nicht mehrheitsfähig ( 2/3-Mehrheit (!) ) sind, können nicht einfach als sog. Positionspapiere beschlossen werden, wenn nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist.
9. These: Mit Positionspapieren darf die Funktion eines Programmes nicht unterlaufen werden. Sie können kein Programm ''light'' darstellen. Daher verbieten sich Formulierungen, wie "Die die Piraten fordern" oder "setzen sich ein" und dergleichen mehr-- jedenfalls dann, wenn dies nicht inhaltlich den Zielen und Wertvorstellungen entspricht, die bereits in einem (Bundes- oder Landes-) Programm niedergelegt worden sind. Denn dies impliziert eine politische Zielvorstellung, die dem Programm vorbehalten ist. Sie können bestenfalls bestimmte Standpunkte feststellen oder vorbereitenden Charakter haben - ohne damit eine politische Absichtserklärung zu verbinden. Da Positionspapiere keinen Programmcharakter aufweisen, können sie auch auf dem Parteitag ohne weiteres geändert weden (einfache Mehrheit). Überhaupt sollte in jedem Einzelfall die Frage gestellt werden, inwieweit es sinnvoll ist, durch den LPT ein "Positionspapier" beschließen verabschieden zu lassen.
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