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Diskussion:Antragsfabrik/Sued/Parteitagsfristen

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Version vom 4. Juni 2012, 18:25 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung)
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Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Der Gegenstand der Beschlussfassung ist mit der Einladung bekannt zu geben und nicht danach. Sauter R. 178, hat einen langen Bart.
Ein Vorstand sollte in der Lage sein, einen geplanten Parteitag (Hauptversammlung) so rechtzeitig anzukündigen, dass sich die Mitglieder darauf einstellen können (so eine Frist kommt ja nicht so überraschend wie Weihnachten). Fünf Tage vor Ablauf der Frist einzuladen, ist ohnehin grenzwertig.

-- Bastian 18:25, 4. Jun. 2012 (CEST)