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Diskussion:Arbeitstreffen der Arbeitsgemeinschaften/2010-12-18

Aus PiratenWiki
Version vom 19. Dezember 2010, 19:27 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung)
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Nur zu Klarstellung:

Nach der Bundessatzung gilt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei auch für die Landesverbände. Sie haben nach § 8 BuSa auch alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze ... der Piratenpartei richtet.

Ein eigenständiges Grundsatzprogramm erübrigt sich daher. Ergänzungen - insbesondere landesspezifischer Art - sind natürlich wünschenswert, solange diese nicht im Gegensatz zum GP des Bundes stehen.

Ob das Zitat der Charta der Menschenrechte, des Grundgesetzes und anderer Schutzgesetze notwendig ist, sollte sich eng an der Sache orientieren. Im Übrigen ist in §1 (1) BuSa bereits das Notwendige aufgeführt.

Daher halte ich IMO für sinnvoll, zumindest die Teile des GP des Bundes,die uns wichtig erscheinen, möglichst wörtlich zu verwenden und ggfls. zu ergänzen,

So sehe ich auch die Diskussion und das Ergebnis der Sitzung am 18.12.2010.

Es war etwas zäh, aber es ging nach vorne. Nächstes Mal fangen wir nicht unbedingt mit dem Thema "Witschaft" an.

JM2C --Bastian 18:27, 19. Dez. 2010 (CET)