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Diskussion:Cottbus/Antrag/SÄA-2010.5: Unterschied zwischen den Versionen

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: Die neue Fassung "Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein." bezieht sich meiner Meinung nach ausschließlich auf den Fall, wenn es '''erforderlich''' - beispielsweise durch geltendes Recht - ist, dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Wahlkreis hat und Mitglied im Kreisverband ist. Wenn es nicht erforderlich ist (beispielsweise durch den Zuschnitt der Wahlkreise) dann trifft dies natürlich nicht zu. Ich denke hier zum Beispiel an die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung - hier sollten natürlich keine Piraten aus dem Landkreis Spree-Neiße (zum Beispiel) gewählt werden können, sondern ausschließlich Cottbuser. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 15:35, 1. Sep. 2010 (CEST)
 
: Die neue Fassung "Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein." bezieht sich meiner Meinung nach ausschließlich auf den Fall, wenn es '''erforderlich''' - beispielsweise durch geltendes Recht - ist, dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Wahlkreis hat und Mitglied im Kreisverband ist. Wenn es nicht erforderlich ist (beispielsweise durch den Zuschnitt der Wahlkreise) dann trifft dies natürlich nicht zu. Ich denke hier zum Beispiel an die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung - hier sollten natürlich keine Piraten aus dem Landkreis Spree-Neiße (zum Beispiel) gewählt werden können, sondern ausschließlich Cottbuser. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 15:35, 1. Sep. 2010 (CEST)
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:*Warum soll das gut sein, dass z.B. einer aus der Pampa, der Mitglied in Eurem KV ist, aber keinen "Wohnsitz" im KV hat, sich nicht auftsellen lassen darf, wenn der KPT es möchte - das muss man doch nicht in eine Satzung schreiben, die der Wahlleiter mitliest, k.i.s.. <br />
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-- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 15:49, 1. Sep. 2010 (CEST)

Version vom 1. September 2010, 15:49 Uhr

Anmerkung:

Die Formulierung "sollte" ist dem Zuschnitt der Wahlkreise geschuldet. Außerdem ist die Defnition "Wohnsitz" bei öffentlichen Wahlen strenger, als bei den Piraten. Die Klausel "müssen" hat sich tlw. als sehr unpraktisch erwiesen und hat gute Bewerber ausgeschlossen.

-- Bastian 15:27, 1. Sep. 2010 (CEST)

Die neue Fassung "Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein." bezieht sich meiner Meinung nach ausschließlich auf den Fall, wenn es erforderlich - beispielsweise durch geltendes Recht - ist, dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Wahlkreis hat und Mitglied im Kreisverband ist. Wenn es nicht erforderlich ist (beispielsweise durch den Zuschnitt der Wahlkreise) dann trifft dies natürlich nicht zu. Ich denke hier zum Beispiel an die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung - hier sollten natürlich keine Piraten aus dem Landkreis Spree-Neiße (zum Beispiel) gewählt werden können, sondern ausschließlich Cottbuser. --RicoB CB 15:35, 1. Sep. 2010 (CEST)
  • Warum soll das gut sein, dass z.B. einer aus der Pampa, der Mitglied in Eurem KV ist, aber keinen "Wohnsitz" im KV hat, sich nicht auftsellen lassen darf, wenn der KPT es möchte - das muss man doch nicht in eine Satzung schreiben, die der Wahlleiter mitliest, k.i.s..

-- Bastian 15:49, 1. Sep. 2010 (CEST)