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Diskussion:MOL/Antrag/2012-002: Unterschied zwischen den Versionen

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         Ausserdem können die letzten "umfangreichen" Tätigkeiten nachgetragen werden.
 
         Ausserdem können die letzten "umfangreichen" Tätigkeiten nachgetragen werden.
 
         Siehe auch Logbuch.
 
         Siehe auch Logbuch.
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Kolben69: Ich bin dagegen. Warum? Weil der Tätigkeitsbericht am KPT fällig ist und nicht zwei Wochen vorher. Joachims Frage spielt dabei eine Rolle. Nachtragen ist nicht das gleiche. Die Rechnungsprüfung am KPT erfolgt ja auch nicht sieben bis zwölf Tage vorher und 4% sollten dabei auch nicht vernachlässigt werden.

Version vom 13. Oktober 2012, 07:38 Uhr

Frage von Joachim: Was ist mit zu berichtenden Vorfällen, die in den letzten beiden Wochen vorm KPT anfallen? Die müssten in den vollständigen Tätigkeitsbericht ebenfalls einfließen. Damit wäre der vorab vorzulegende Bericht nicht vollständig und damit abweichend von dem am KPT einzureichende Bericht. Soll man das wirklich in Kauf nehmen?

petrus: Was sind 14 Tage gegen 1Jahr ca.4%.

       Ausserdem können die letzten "umfangreichen" Tätigkeiten nachgetragen werden.
       Siehe auch Logbuch.


Kolben69: Ich bin dagegen. Warum? Weil der Tätigkeitsbericht am KPT fällig ist und nicht zwei Wochen vorher. Joachims Frage spielt dabei eine Rolle. Nachtragen ist nicht das gleiche. Die Rechnungsprüfung am KPT erfolgt ja auch nicht sieben bis zwölf Tage vorher und 4% sollten dabei auch nicht vernachlässigt werden.