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Diskussion:Parteitag/2010.1

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Anmerkung:

1. Eine Mitgliederversammlung beginnt mit der Wahl der Versammlungsleitung, des Protollführers, der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit.
2. Eine Mitgliederversammlung endet mit der entsprechenden Feststellung des Versammlungsleiters.
3. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das den wesentlichen Verlauf, die Beschlüsse und die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen enthält.
-- Bastian