Diskussion:Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Frage: Sollten oder müssen nicht alle möglichen GO-Anträge dieser GO unter §21 (2) stehen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 22:00, 9. Jan. 2011 (CET) | Frage: Sollten oder müssen nicht alle möglichen GO-Anträge dieser GO unter §21 (2) stehen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 22:00, 9. Jan. 2011 (CET) | ||
:Stehen sie doch - siehe § 21 (2) Nr. 1-10. Oder was meinst du genau? Gruß --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 07:57, 10. Jan. 2011 (CET) | :Stehen sie doch - siehe § 21 (2) Nr. 1-10. Oder was meinst du genau? Gruß --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 07:57, 10. Jan. 2011 (CET) | ||
+ | :: Die GO-Anträge aus §§ 3, 15 und 18 stehen nicht in § 21 - deshalb frage ich. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 13:26, 10. Jan. 2011 (CET) | ||
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+ | * '''§ 3 Versammlungsleiter''' | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY} | ||
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+ | *''' § 15 Wahlleitung''' | ||
+ | :* {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw} | ||
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+ | * '''§ 18 Wiederholungen von Wahlen oder Abstimmungen''' | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl} | ||
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+ | * '''§ 21 GO-Anträge''' | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Alternativantrag} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl} | ||
+ | :* {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter} | ||
+ | ::Danke für den Hinweis. Werde ich mich entsprechend drum kümmern. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 13:28, 10. Jan. 2011 (CET) | ||
+ | :::Sie müssen nicht; das ergibt sich auch aus § 20 Abs 4 Satz 2. Sollten sie auch nicht; wenn alles doppelt aufgenommen wird, wird die GO auch doppelt so umfangreich.--[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 12:59, 12. Jan. 2011 (CET) | ||
+ | ::::Aber mal ehrlich: Der "normale" Benutzer einer GO schaut - wenn er wissen will was für GO-Anträge er stellen kann - in den "§ 21 GO-Anträge" und erwartet dort '''alle''' zulässigen GO-Anträge. Benutzerfreundlich ist es nicht gerade, wenn dann auch noch etliche Anträge über den Rest der GO verstreut sind... --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 13:46, 12. Jan. 2011 (CET) | ||
+ | :::::Wenn es so gewünscht wird, meinetwegen..--[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 17:37, 13. Jan. 2011 (CET) |
Aktuelle Version vom 6. Februar 2011, 09:43 Uhr
Frage: Sollten oder müssen nicht alle möglichen GO-Anträge dieser GO unter §21 (2) stehen? --Uk 22:00, 9. Jan. 2011 (CET)
- Stehen sie doch - siehe § 21 (2) Nr. 1-10. Oder was meinst du genau? Gruß --RicoB CB 07:57, 10. Jan. 2011 (CET)
- Die GO-Anträge aus §§ 3, 15 und 18 stehen nicht in § 21 - deshalb frage ich. --Uk 13:26, 10. Jan. 2011 (CET)
- § 3 Versammlungsleiter
- {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
- § 15 Wahlleitung
- {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
- § 18 Wiederholungen von Wahlen oder Abstimmungen
- {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
- § 21 GO-Anträge
- {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
- {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
- {GO-Antrag auf Alternativantrag}
- {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
- {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
- {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
- {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl}
- {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
- Danke für den Hinweis. Werde ich mich entsprechend drum kümmern. --RicoB CB 13:28, 10. Jan. 2011 (CET)
- Sie müssen nicht; das ergibt sich auch aus § 20 Abs 4 Satz 2. Sollten sie auch nicht; wenn alles doppelt aufgenommen wird, wird die GO auch doppelt so umfangreich.--Nr 75:in spe 12:59, 12. Jan. 2011 (CET)
- Aber mal ehrlich: Der "normale" Benutzer einer GO schaut - wenn er wissen will was für GO-Anträge er stellen kann - in den "§ 21 GO-Anträge" und erwartet dort alle zulässigen GO-Anträge. Benutzerfreundlich ist es nicht gerade, wenn dann auch noch etliche Anträge über den Rest der GO verstreut sind... --RicoB CB 13:46, 12. Jan. 2011 (CET)
- Wenn es so gewünscht wird, meinetwegen..--Nr 75:in spe 17:37, 13. Jan. 2011 (CET)
- Aber mal ehrlich: Der "normale" Benutzer einer GO schaut - wenn er wissen will was für GO-Anträge er stellen kann - in den "§ 21 GO-Anträge" und erwartet dort alle zulässigen GO-Anträge. Benutzerfreundlich ist es nicht gerade, wenn dann auch noch etliche Anträge über den Rest der GO verstreut sind... --RicoB CB 13:46, 12. Jan. 2011 (CET)
- Sie müssen nicht; das ergibt sich auch aus § 20 Abs 4 Satz 2. Sollten sie auch nicht; wenn alles doppelt aufgenommen wird, wird die GO auch doppelt so umfangreich.--Nr 75:in spe 12:59, 12. Jan. 2011 (CET)