Diskussion:Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung
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Version vom 10. Januar 2011, 14:26 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge)
Frage: Sollten oder müssen nicht alle möglichen GO-Anträge dieser GO unter §21 (2) stehen? --Uk 22:00, 9. Jan. 2011 (CET)
- Stehen sie doch - siehe § 21 (2) Nr. 1-10. Oder was meinst du genau? Gruß --RicoB CB 07:57, 10. Jan. 2011 (CET)
- Die GO-Anträge aus §§ 3, 15 und 18 stehen nicht in § 21 - deshalb frage ich. --Uk 13:26, 10. Jan. 2011 (CET)
- § 3 Versammlungsleiter
- {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
- § 15 Wahlleitung
- {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
- § 18 Wiederholungen von Wahlen oder Abstimmungen
- {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
- § 21 GO-Anträge
- {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
- {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
- {GO-Antrag auf Alternativantrag}
- {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
- {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
- {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
- {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
- {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl}
- {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}