Diskussion:RV Westbrandenburg/HV/HV2020.2: Unterschied zwischen den Versionen
Uk (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „BTW: Ein Antrag auf Auflösung der Gliederung hat eine Antragsfrist von fünf Wochen. LaSa § 28 (3) 1“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 26. September 2020, 20:17 Uhr
BTW: Ein Antrag auf Auflösung der Gliederung hat eine Antragsfrist von fünf Wochen. LaSa § 28 (3) 1