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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.6

61 Bytes hinzugefügt, 10:54, 28. Mär. 2010
IV. Einzug von Beiträgen / Ermäßigungen
Das Verfahren, wie Anträge zu bearbeiten sind, ist durch die Bundessatzung zwingend vorgegeben und wurde im Jahr 2009, nochmals konkretisiert im Jahr 2010, in einem Bundesvorstandsbeschluss vorgegeben [9].
{{GreenBox1|1= Der Topic wurde von mir den Kreisschatzmeistern am darauffolgenden Tag bekannt gegeben und entsprechend alle angewiesen. Er ist alles andere als neu und den . Den Beitragszahlern wurde er bekannt gegeben und exakt der selbe Ablauf innerhalb des Verbandes eingehalteingehalten.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 10:37, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
Mitglieder, denen ohne Beschluss ein Minderung seitens des Landesschatzmeisters gewährt wurden und weiterhin gewährt wird, haben ihren Mitgliedsbeitrag nicht ordnungsgemäß entrichtet und verlieren dadurch ihr Stimmrecht.
Der Landesvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen kein 4-Augen-Prinzip, wie es gemäß Satzung 1.6.1 (14) vorgeschrieben ist.
{{GreenBox1|1= Dichtung. Es gibt zwei eingetragene Nutzer des KOntos Kontos und zusätzlich zwei Kassenprüfer. Zudem ist selbes dem gesamten Vorstand möglich und wurde ihm präsentiert / angeboten. Nähere Informationen erhält er im übrigen.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 10:54, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
[10] Vom Landesvorsitzenden wurde auf einem Treffen in Falkensee erwähnt, dass dem Landesschatzmeister ein Dokument des Bundesvorstandes vorliegen solle, welches dem Landesschatzmeister zur Minderung der Beiträge legitimieren würde. Auf die Nachfrage der anwesenden Piraten ob der Landesvorsitzende dieses Dokument gesehen haben, wurde dieses verneint. Der Landesvorsitzende verlässt sich damit, ohne sich zu vergewissern, auf die Aussage des Landesschatzmeisters.
Des Weiteren verkündete der Landesschatzmeister in den Landesvorstandssitzungen mehrfach, dass Mahnläufe in Arbeit sind, beziehungsweise durchgeführt wurden und werden. Dieser Punkt ist auch in Protokollen niedergeschrieben. [11], [13] Durch Rückfragen an einzelne Mitglieder ist allerdings bekannt geworden, dass diese bis heute keinerlei Mahnungen erhalten haben, obwohl sie sich mit ihren Zahlungen bereits mehr als zwei Monate im Rückstand befinden.
{{GreenBox1|1= Siehe oben. Zum Thema Kooperation und versus Strukturantragswahn, Schiedsgerichtsanrufungen, Vorwurfskonstruierung und Bindung eines Landesvorstandes seit dessen Wahl in sinnvolle Tätigkeiten. Das muss der KV selbst für sich evaluieren können. --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 10:37, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
Der Mitgliedsbeitrag wurde zum 01.01.2010 fällig. Gemäß § 3 (2) der Bundesfinanzordnung ruht für diese Piraten die Mitgliedschaft bis zur Zahlung des Beitrages. [12] Ebenso ruht das Stimmrecht für Entscheidungen auf Landesverbandsebene auf Grund der Satzung des Landesverbandes.
Die Mitgliedschaft ruht für diese Mitglieder also spätestens ab dem 01.04.2010 auf Bundesverbands- und auf Kreisverbands-Ebene. Der Landesschatzmeister verkündete, dass er nicht zahlenden Mitgliedern den Beitrag erlässt. [13] Dies steht der Bundesfinanzordnung völlig entgegen und verstößt gegen § 3 (3). [14]
{{GreenBox1|1= Unsinn. Es wurde keinem Mitglied der Beitrag erlassen und das wurde auch nicht gesagt. Es wurde damals im Okt/2009 der Punkt Mitgliedsführung Mitgliederführung im Falle von nicht erreichtem Zahlungseingang besprochen und benannt das man den Kontakt im Sinne der Piratenpartei mit solchen Mitgliedern beibehalten möchte.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 10:37, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
Es wird auf Grund dessen, wider besseren Wissen, scheinbar vorsätzlich, in Kauf genommen, dass Mitglieder, die dieses Angebot seitens der Piratenpartei Deutschland annehmen, ihr Stimmrecht verlieren und somit Entscheidungen auf Parteitagen, Vorstandssitzungen der Gliederungen oder Anträge allgemein anfechtbar werden.
{{GreenBox1|1= Es ist nicht sinnvoll Aussagen umzudrehen, zu verfälschen, damit Stimmung bei Dritten zu generieren, dieses diese wiederum als Vorsatz darzustellen oder gewählte Kompetenzen von Anbeginn in Abrede zu stellen, die man zugleich über Antragsfluten, Schiedsgericht u.a. zu lähmen sucht. Es ist sinnvoll Leistungsmerkmale an politisch, eigener Tätigkeit zu messen, diese mit Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu vertreten und ein maßstabsgerechtes Bild eigener Tätigkeit zu leisten. --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 10:37, 28. Mär. 2010 (CEST)}}
=Anmerkungen von Steffen=
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