Diskussion:Vorstand/Antrag/2011-038: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Antrag ist ein Gegenantrag zu 2011-035. Wie ich bereits anmerkte kann und darf der Vorstand nicht über den Antrag 2011-035 entscheiden, sondern nur das höchste Gremium des Landes. Dieses ist dann der LPT. Das ist der Sinn und Zweck dieses Antrages. | * Der Antrag ist ein Gegenantrag zu 2011-035. Wie ich bereits anmerkte kann und darf der Vorstand nicht über den Antrag 2011-035 entscheiden, sondern nur das höchste Gremium des Landes. Dieses ist dann der LPT. Das ist der Sinn und Zweck dieses Antrages. | ||
+ | :* Dann merke das in der Diskussion zum entsprechenden Antrag an und habe Vertrauen in den Landesvorstand. Anträge wie "Antrag XYZ soll abgelehnt werden." sind mist - daraus könnte sich nämlich ein wunderbares Spielchen ergeben, wenn du verstehst was ich meine ... | ||
+ | :* Darüber hinaus war 2011-035 '''kein''' Antrag an den Landesparteitag, sondern an den Landesvorstand. Es dürfte nicht legitim sein, wenn der Landesvorstand beschließt, dass ein Antrag von X und Y an den Landesparteitag zu stellen ist. Das haben immer noch die Antragsteller selbst zu entscheiden. Du darfst 2011-035 aber natürlich gerne für den Landesparteitag einreichen. Herzlichst --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 11:51, 27. Nov. 2011 (CET) |
Version vom 27. November 2011, 12:51 Uhr
--RicoB CB 19:10, 26. Nov. 2011 (CET) Soll ich jetzt einen Antrag einreichen wie "Der Antrag 2011-038 wird abgelehnt"?
- Der Antrag ist ein Gegenantrag zu 2011-035. Wie ich bereits anmerkte kann und darf der Vorstand nicht über den Antrag 2011-035 entscheiden, sondern nur das höchste Gremium des Landes. Dieses ist dann der LPT. Das ist der Sinn und Zweck dieses Antrages.
- Dann merke das in der Diskussion zum entsprechenden Antrag an und habe Vertrauen in den Landesvorstand. Anträge wie "Antrag XYZ soll abgelehnt werden." sind mist - daraus könnte sich nämlich ein wunderbares Spielchen ergeben, wenn du verstehst was ich meine ...
- Darüber hinaus war 2011-035 kein Antrag an den Landesparteitag, sondern an den Landesvorstand. Es dürfte nicht legitim sein, wenn der Landesvorstand beschließt, dass ein Antrag von X und Y an den Landesparteitag zu stellen ist. Das haben immer noch die Antragsteller selbst zu entscheiden. Du darfst 2011-035 aber natürlich gerne für den Landesparteitag einreichen. Herzlichst --RicoB CB 11:51, 27. Nov. 2011 (CET)