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Diskussion:Vorstand/Antrag/2012-056: Unterschied zwischen den Versionen

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: Für Katzen gibt es keine Ordnungsmaßnahmen… --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:02, 5. Nov. 2012 (CET)
 
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: Hallo - äußerst du dich eigentlich immer zu Dingen, bei denen du nicht weißt, um was es geht? Dir ist sowohl unbekannt um welche Personen/Lebewesen sich die entsprechenden Anträge gedreht haben, noch weißt du, wie diese Anträge begründet wurden. Es grüßt herzlich der schäbige Pirat [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] ...
 
: Hallo - äußerst du dich eigentlich immer zu Dingen, bei denen du nicht weißt, um was es geht? Dir ist sowohl unbekannt um welche Personen/Lebewesen sich die entsprechenden Anträge gedreht haben, noch weißt du, wie diese Anträge begründet wurden. Es grüßt herzlich der schäbige Pirat [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] ...
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Agnitio schreibt:
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und zwar zum zweiten Mal, habe kurz vor Schluss auf die falsche Taste getippt und weg war alles, unwiederbringlich.
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Ich habe jetzt gerade diesen Kommentar gelesen, ich benutze "beobachten" nicht, insofern erst jetzt und heute mein Nachtrag.
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Wohl wissend, dass ich nichts weiß hatte ich mich zu diesem etwas drastischen Kommentar entschlossen.
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Ich habe keine Ahnung,stimmt, das befreit mich aber nicht von meinen grundsätzlichen Überzeugungen und auch nicht davon diese kundzutun.
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Erstens: Der Vorstand ist nicht berechtigt über den Verbleib des Betroffenen in der Piratenpartei zu entscheiden, insofern war der Antrag formal schon mal falsch, allenfalls hätte es heißen können: ...fordere ich den Vorstand auf bei der Kontrollkommission den Antrag ........zu stellen.
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Zweitens: Es gibt Menschen für die eine Mitgliedschaft bei der Piratenpartei etwas Grundsätzliches, etwas Bedeutendes darstellt, ihre Gedankenwelt dreht sich um "ihre" Partei, es füllt aus (ich gehöre natürlich nicht dazu) und es befriedigt. Eben deshalb kann der Vorstand nicht per Beschluss, auf Antrag, den Hinauswurf beschließen. Aber eben deshalb sollte ein Antrag mit dieser definitiven Schärfe auch wohl überlegt, am besten gar nicht gestellt werden.
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Drittens: Der Vorstand hat ein umfängliches Instrumentarium zur Verfügung das schrittweise eingesetzt werden kann, mir ist nicht bekannt, dass dies geschehen ist. Ein Hinauswurf steht immer am Ende des Kette, am Anfang steht das Gespräch.
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Viertens: (ich werde mal vorsichtshalber abspeichern)
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Version vom 28. November 2012, 20:23 Uhr

Agnitio schreibt:

Wer die vielfachen Möglichkeiten "Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden" ignoriert, dagegen vom Landesvorstand den "Ausschluss" gleich zweifach aus der Piratenpartei Deutschland fordert, handelt als Kleinbürger konsequent, als Pirat schäbig.

Für Katzen gibt es keine Ordnungsmaßnahmen… --uk 16:02, 5. Nov. 2012 (CET)
Hallo - äußerst du dich eigentlich immer zu Dingen, bei denen du nicht weißt, um was es geht? Dir ist sowohl unbekannt um welche Personen/Lebewesen sich die entsprechenden Anträge gedreht haben, noch weißt du, wie diese Anträge begründet wurden. Es grüßt herzlich der schäbige Pirat RicoB CB ...


Agnitio schreibt:

und zwar zum zweiten Mal, habe kurz vor Schluss auf die falsche Taste getippt und weg war alles, unwiederbringlich.

So also nochmal:

Ich habe jetzt gerade diesen Kommentar gelesen, ich benutze "beobachten" nicht, insofern erst jetzt und heute mein Nachtrag.

Wohl wissend, dass ich nichts weiß hatte ich mich zu diesem etwas drastischen Kommentar entschlossen. Ich habe keine Ahnung,stimmt, das befreit mich aber nicht von meinen grundsätzlichen Überzeugungen und auch nicht davon diese kundzutun.

Erstens: Der Vorstand ist nicht berechtigt über den Verbleib des Betroffenen in der Piratenpartei zu entscheiden, insofern war der Antrag formal schon mal falsch, allenfalls hätte es heißen können: ...fordere ich den Vorstand auf bei der Kontrollkommission den Antrag ........zu stellen.

Zweitens: Es gibt Menschen für die eine Mitgliedschaft bei der Piratenpartei etwas Grundsätzliches, etwas Bedeutendes darstellt, ihre Gedankenwelt dreht sich um "ihre" Partei, es füllt aus (ich gehöre natürlich nicht dazu) und es befriedigt. Eben deshalb kann der Vorstand nicht per Beschluss, auf Antrag, den Hinauswurf beschließen. Aber eben deshalb sollte ein Antrag mit dieser definitiven Schärfe auch wohl überlegt, am besten gar nicht gestellt werden.

Drittens: Der Vorstand hat ein umfängliches Instrumentarium zur Verfügung das schrittweise eingesetzt werden kann, mir ist nicht bekannt, dass dies geschehen ist. Ein Hinauswurf steht immer am Ende des Kette, am Anfang steht das Gespräch.

Viertens: (ich werde mal vorsichtshalber abspeichern)

Fünftens: