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Diskussion:Vorstand/Antrag/2015-028

477 Bytes hinzugefügt, 20:41, 23. Jun. 2015
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*Eigentlich ist das ein ernsthaftes Thema. Insofern schlage ich die "offizielle" Bezeichnung vor: "Beauftragte(r) für die Belange behinderter Menschen". Dass eine solche Beauftragung notwendig ist, hat man beim LPT 2015.1 in Teltow gesehen. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 12:02, 23. Jun. 2015 (CEST)
* Hallo Holger, es geht mir in meiner Einlassung lediglich um die eindeutige Klarstellung der Begrifflichkeit: m.E. ist niemand behindert, weil er eine differenzierte Weltanschauung hat, noch in seinem Glauben von der Masse abweicht. Auch das [http://dejure.org/gesetze/GG/3.html GG Artikel 3] grenzt da ganz klar ab.<small> (Sonst könnte man nämlich einen Mann unter Frauen u. umgekehrt als behindert titulieren.) Du verstehst meine Intention? LG. [[Benutzer:Nerd|Nerd]] ([[Benutzer Diskussion:Nerd|Diskussion]])</small>
* Hallo... Ich glaube, die Intention ist schon, dass wir - wie Tojol richtig bemerkte - einen Beauftragten für die Beräumung von Hindernissen benötigen. So ist bei Religionen durchaus auch Einiges zu beachten. Und darum geht es. Wir wollen niemanden ausgrenzen, weder körperlich Benachteiligte noch durch Religion gewissen Vorgaben Unterworfene... Nur eben der Begriff ist blöd. Also sollten wir einen Aufruf nach einem sinnvollen Begriff starten... [[Benutzer:Skff|sk]]
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