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Diskussion:Vorstand/Antrag/2015-028

526 Bytes hinzugefügt, 19:27, 23. Jun. 2015
answer
*Eigentlich ist das ein ernsthaftes Thema. Insofern schlage ich die "offizielle" Bezeichnung vor: "Beauftragte(r) für die Belange behinderter Menschen". Dass eine solche Beauftragung notwendig ist, hat man beim LPT 2015.1 in Teltow gesehen. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 12:02, 23. Jun. 2015 (CEST)
* Hallo Holger, es geht mir in meiner Einlassung lediglich um die eindeutige Klarstellung der Begrifflichkeit: m.E. ist niemand behindert, weil er eine differenzierte Weltanschauung hat, noch in seinem Glauben von der Masse abweicht. Auch das [http://dejure.org/gesetze/GG/3.html GG Artikel 3] grenzt da ganz klar ab.<small> (Sonst könnte man nämlich einen Mann unter Frauen u. umgekehrt als behindert titulieren.) Du verstehst meine Intention? LG. [[Benutzer:Nerd|Nerd]] ([[Benutzer Diskussion:Nerd|Diskussion]])</small>
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