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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-003

932 Bytes hinzugefügt, 23:26, 27. Feb. 2015
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*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
*Schliesse mich voll der Meinung von sk an.<br>Aber es ist ja nur die Meinung von 4 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.<br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)
 
 
Agnitio schreibt:
 
Zitat aus der Begründung "Eine abschließende Diskussion des dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegenden Themas ist in der Piratenpartei bislang nicht erfolgt." Aber im Landesverband auch nicht.
 
Aus der Begründung ist zu folgern, dass die "abschließende Diskussion". wenn der Bundesvorstand diese versäumt hat, jetzt zumindest vom Landesvorstand in Brandenburg nachgeholt werden sollte. Insofern wäre es angebracht gewesen die Mitglieder in Brandenburg in Kenntnis zu setzen und diese Diskussion abzuwarten. Der Beschluss des Landesvorstands ist vorschnell und verletzt erneut das piratische Verständnis von innerparteilicher Demokratie.
 
Mit zunehmender Dauer der Amtszeit dieses Vorstands häufen sich Beschlüsse dieser Art (ich erinnere nur an die Zahlungsausgänge an Hamburg und Bremen, was kommt noch?). Es scheint sinnvoll, wenn der Vorstand sich vorzeitig einem Votum der Mitglieder stellt.
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